Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/4327/11  

 
 
Betreff: Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und Gewerbesteuer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Arndt, Svenja
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes war die Erhöhung der Grundsteuer B und Gewerbesteuer für das Jahr 2013 vorgesehen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport nimmt hierzu in der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2011 wie folgt Stellung: „…So sieht die Hansestadt Lüneburg im Haushaltssicherungskonzept 2010 vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahre 2013 um 20 Prozentpunkte auf 410 % und den Hebesatz der Gewerbesteuer um 30 Prozentpunkte auf 390 % anzuheben. Bei der schlechten Haushaltslage der Hansestadt Lüneburg wäre meines Erachtens eine vorzeitige Anhebung, spätestens zum Haushalt 2012 durchaus angebracht. …selbst eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 50 Prozentpunkte…ist für den einzelnen Einwohner eine geringe und zumutbare Belastung…“

 

Da auch das Haushaltsjahr 2012 ein strukturelles Defizit ausweist, wird die Erhöhung der Hebesätze vorgeschlagen.

 

Der seit 2004 gültige Hebesatz von 390 von Hundert für die Grundsteuer B soll zum 01.01.2012 auf 410 von Hundert angehoben werden. Der Hebesatz für die Grundsteuer A soll unverändert bleiben, da insgesamt lediglich Erträge in Höhe von ca. 34.000,00 € jährlich eingenommen werden.

 

Die Hansestadt Lüneburg erhebt Grundsteuern nach Maßgabe des Grundsteuergesetzes. Der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag ist hierfür die Bemessungs-grundlage. Die Grundsteuer wird mit dem vom Hundertsatz (Hebesatz) des Grundsteuermessbetrages erhoben.

 

Bei der Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 390 auf 410 v.H. handelt es sich um eine reale Erhöhung der Grundsteuer B um 5,13 %. Beispielhaft sind in der Anlage 1 aktuelle Fälle anonymisiert dargestellt. Die Grundsteuermessbeträge können sich innerhalb einer Grundstücksart allerdings erheblich unterscheiden, da die Bewertung des Finanzamtes sich am Wertniveau der Objekte orientiert.

 

Im Vergleich mit anderen Städten liegt die Hansestadt Lüneburg bei der Grundsteuer B im unteren Bereich.

 

 

Gemeinde

Hebesatz Grundsteuer

Stadt Göttingen

530 v.H.

Stadt Hildesheim

460 v.H.

Stadt Emden

440 v.H.

Stadt Hameln

430 v.H.

Stadt Cuxhaven

420 v.H.

Stadt Celle

420 v.H.

Stadt Wilhelmshaven

430 v.H.

Stadt Delmenhorst

400 v.H.

Stadt Garbsen

398 v.H.

 

 

 

 

Der Hebesatz der Gewerbesteuer ist seit über 30 Jahren unverändert bei 360 v. H. und soll nun auf 390 v. H. angehoben werden.

 

Vergleich mit anderen niedersächsischen Kommunen:

 

Gemeinde

Hebesatz Gewerbesteuer

Stadt Göttingen

430 v.H.

Stadt Hildesheim

410 v.H.

Stadt Emden

420 v.H.

Stadt Hameln

365 v.H.

Stadt Cuxhaven

365 v.H.

Stadt Celle

380 v.H.

Stadt Wilhelmshaven

430 v.H.

Stadt Delmenhorst

405 v.H.

Stadt Garbsen

430 v.H.

 

Der landesdurchschnittliche Hebesatz für Gemeinden zwischen 50.000 und 100.000 Einwohner liegt bei 389 v. H. Mit einem neuen Hebesatz von 390 v. H. erfolgt die Erhöhung auf den durchschnittlichen Hebesatz der Gemeinden unserer Größenordnung.

 

In der Anlage 2 sind beispielhaft 6 Gewerbesteuerfälle aufgeführt, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich um eine Momentaufnahme handelt. Der aktuelle Messbetrag wird vom Finanzamt auf Grund der Betriebsergebnisse festgesetzt und unterliegt teilweise erheblichen Schwankungen.

 

Durch die Anhebungen der Hebesätze ist bei der Grundsteuer B mit Mehrerträgen von ca. 500.000 Euro/jährlich und bei der Gewerbesteuer von ca. 2.400.000 Euro/jährlich brutto zu rechnen.

 

Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt mit der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Hansestadt Lüneburg. Diese ist in der Anlage 3 beigefügt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                          750,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:                            41.700.000,00


Anlagen

1 Grundsteuervergleichsrechnung

2 Gewerbesteuervergleichsberechnung

3 Hebesatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (19 KB) PDF-Dokument (51 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (21 KB) PDF-Dokument (50 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (22 KB) PDF-Dokument (80 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Hebesatz der Grundsteuer B wird von 390 auf 410 v. H. und der Hebesatz der Gewerbesteuer von 360 auf 390 v. H. zum 01.01.2012 festgesetzt. Die in der Anlage 3 vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Hansestadt Lüneburg wird mit Wirkung zum 01.01.2012 erlassen.