Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Frau Ingrid WINTERBERG möchte wissen, da die abgestellten Fahrräder im Bereich des Bahnhofes den ungehinderten Zu- und Abgang behindern, welche Anstrengungen die Stadt bisher unternommen ha, um dies abzustellen. Wäre in diesem Zusammenhang ein gemeinsames Handeln durch die Bürger (Unterschriftensammlung), den Rat (gemeinsamer Antrag oder Resolution aller Fraktionen) und die Verwaltung der Stadt (Klage vor einem anderen niedersächsischen Verwaltungsgericht, wegen Befangenheit der örtlichen Richter) von nutzen? Werden Räder regelmäßig gekennzeichnet und nach einer Frist einer anderen Verwendung (Versteigerung, KonRad) zugeführt? Wo bleibe ich mit meinem Rad, wenn ich nur eine Fahrkarte erwerben möchte? Könnte man die Dauerparker im Fahrrad Parkhaus mit einer Plakette kennzeichnen oder ihnen bestimmte Areale zu weisen, damit der „normal“ Reisende auch eine Chance hat sein Rad nicht erst nach einer Suchodyssee anschließen zu können?
Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass das Thema zu komplex sei, um es jetzt beantworten zu können. Er erläutert, dass die Gesetze all das nicht zu lassen, was Frau Winterberg angesprochen habe. Vor dem Verwaltungsgericht habe die Hansestadt Lüneburg letztinstanzlich verloren. Jede Handlung, die vorgeschlagen werde, stelle eine Sachbeschädigung dar.
Das Schreiben von Frau Winterberg sowie das Antwortschreiben der Stadtverwaltung sind als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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