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Auszug - Pflichtenbelehrung des Ratsherrn Eberhard Manzke nach § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und Verpflichtung des Ratsherrn Manzke gemäß § 60 NKomVG  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2011    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4340/11 Pflichtenbelehrung des Ratsherrn Eberhard Manzke nach § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und Verpflichtung des Ratsherrn Manzke gemäß § 60 NKomVG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea
 
Beschluss

Oberbürgermeister MÄDGE belehrt Ratsherrn Manzke gemäß § 43 NkomVG über seine Pflichten nach den §§ 40-42 NKomVG

Oberbürgermeister MÄDGE belehrt Ratsherrn Manzke gemäß § 43 NkomVG über seine Pflichten nach den §§ 40-42 NKomVG. Er verpflichtet ihn gemäß § 60 NkomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Dies wird mit Handschlag besiegelt.