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Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Ratsherr Manzke hat an der konstituierenden Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg nicht teilnehmen können. Daher ist Ratsherr Manzke in der ersten Sitzung nach der Wahl, an der er teilnimmt, zu verpflichten.
Oberbürgermeister Mädge belehrt Ratsherrn Manzke gemäß § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG über seine Pflichten nach den §§ 40 - 42 NKomVG. Der Wortlaut dieser Bestimmung ist ihm ausgehändigt worden.
Oberbürgermeister Mädge verpflichtet Ratsherrn Manzke gemäß § 60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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