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Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß § 93 Abs. 2 Satz 1 NKomVG sind dem Ortsrat die für die Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Die Ortschaften erhalten jährliche Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von bisher jeweils 800,- € (für die Ortschaften Oedeme und Ochtmissen) bzw. 400,- € (für die Ortschaften Ebensberg, Häcklingen und Rettmer; Beschlusses des Rates vom 28.02.2008). Der Betrag ist zuvor seit dem Jahre 1991 nicht erhöht, sondern vielmehr im Rahmen der allgemeinen Konsolidierungsmaßnahmen - in den Haushaltsjahren 2002 bis 2007 um 30 % - verringert worden.
Die Zuschüsse sind für die Unterstützung von Aktivitäten in der Ortschaft, Jubiläen, besondere Geburtstage, die Repräsentation der Ortschaft u.ä. gedacht. Die hierfür anfallenden Kosten sind im Zuge der allgemeinen Preissteigerungen teilweise deutlich angestiegen. Zusätzlich zu der Kostensteigerung ist seit 2008 auch ein Einwohnerzuwachs, insbesondere in der Ortschaft Oedeme, zu verzeichnen, was dazu geführt hat, dass die finanzielle Ausstattung der Ortschaften für eine effektive Unterstützung von Aktivitäten nicht mehr ausreichend ist.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Zuweisungen und Zuschüsse für die Ortschaften wie folgt zu erhöhen:
0,50 € pro Einwohner der jeweiligen Ortschaft pro Jahr (auf Grundlage der Einwohnerzahl Stand 31.12. des Vorjahres)
Die Auszahlung erfolgt im Januar eines jeden Jahres für das laufende Jahr.
Beispielhafte Berechnung der Zuschüsse auf Grundlage des Einwohnerstandes 24.10.2011:
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 40 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. ![]() variabel, abhängig von der Einwohnerzahl der Ortschaften (Stand jeweils 31.12. d. J.) für 2012: insgesamt ca. 7.100,- € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die Zuweisungen und Zuschüsse für die Ortschaften wie folgt zu erhöhen:
0,50 € pro Einwohner der jeweiligen Ortschaft pro Jahr (auf Grundlage der Einwohnerzahl Stand 31.12. des Vorjahres)
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