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Vorlage - VO/4364/11  

 
 
Betreff: Benennung eines Mitglieds des Rates und einer Stellvertreterin / eines Stellvertreters für das Kooperationsgremium "Rechnungsprüfung" für die neue Wahlperiode ab dem 01.11.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Am 27. November 2006 wurde eine Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg, der Stadt Lüneburg sowie der Gemeinde Seevetal und der überörtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg abgeschlossen.

 

In § 2 dieser Zweckvereinbarung haben die Vertragsparteien die Bildung eines Kooperationsgremiums „Rechnungsprüfung“ vereinbart.

 

Dem Gremium gehören jeweils 2 Vertreter/-innen der beteiligten Körperschaften bestehend aus der Hauptverwaltungsbeamtin / dem Hauptverwaltungsbeamten und einem Mitglied des Rates bzw. Kreistages an. Vertretung ist möglich. Das Gremium tagt einmal jährlich, bei Bedarf auch öfter. Die Einladung erfolgt durch den Landkreis Lüneburg.

 

Das Gremium dient dem Zweck des regelmäßigen Austausches über die Zusammenarbeit. Es bietet Gelegenheit für Anregungen und Kritik und berät über gegebenenfalls notwendige Änderungen der Zweckvereinbarung. Es entscheidet insbesondere über Änderungen des Aufgabenumfangs im Sinne des § 1 der Zweckvereinbarung (z.B. zusätzliche Aufgaben wie Wirtschaftsprüfungen) und die daraus resultierenden Veränderungen für die Soll-Stellenzahl und die Kostenregelung.

 

Am 21.12.2009 ist die Zweckvereinbarung mit Wirkung vom 01.01.2010 fortgeschrieben worden, weil als neuer Kooperationspartner die Stadt Buchholz i.d. Nordheide hinzugekommen ist, sich der Umfang zu übertragener Aufgaben geändert hat, kleinere redaktionelle Änderungen erforderlich waren und die Zuständigkeit für die überörtlichen Prüfungen der Samtgemeinden und Gemeinden von den Landkreisen auf die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt (NKPA) übertragen wurde. Die NKPA wurde zwischenzeitlich wieder aufgelöst und die Zuständigkeit für die überörtlichen Prüfungen der Samtgemeinden und Gemeinden liegt nunmehr beim niedersächsischen Landesrechnungshof.

 

Mit der Fortschreibung der Zweckvereinbarung zum 01.01.2010 haben sich keine Änderungen zu § 2 „Kooperationsgremium“ ergeben

 

Herr Oberbürgermeister Mädge als Hauptverwaltungsbeamter hat die Vertretung im Kooperationsgremium auf die Leiterin der Stabsstelle Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement, Frau Stadtamtsrätin Jutta Bauer, delegiert.

 

Das in das Kooperationsgremium zu entsendende Ratsmitglied und eine Stellvertreterin /ein Stellvertreter sind vom Rat zu benennen.

 

Wie in der vergangenen Wahlperiode wird empfohlen, die Ratsvertretung durch den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden (Vertretung) des Rechnungsprüfungsausschusses wahrnehmen zu lassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Zum Mitglied des Kooperationsgremiums „Rechnungsprüfung“ wird die / der jeweilige Ausschussvorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und als Vertretung die / der jeweilige stellvertretende Ausschussvorsitzende benannt. Beim Ausschussvorsitzenden handelt es sich zurzeit um Ratsherrn Niels Webersinn. Die/der stellvertretende Ausschussvorsitzende ist noch in der ersten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen.