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Sachverhalt:
Aufgrund des Inkrafttretens des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) mit der neuen Wahlperiode ist die Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg vom 27.10.1977, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 28.02.2008, zu ändern.
In § 58 NKomVG ist die Zuständigkeit des Rates geregelt. Neu hinzugekommen ist die Regelung des § 58 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG, wonach der Rat ausschließlich über die Festlegung allgemeiner privater Entgelte beschließt, es sei denn, dass deren jährliches Aufkommen einen in der Hauptsatzung festgesetzten Betrag voraussichtlich nicht übersteigt. In der Hauptsatzung wurde der Neuerung in § 4 Abs. 1 Rechnung getragen und eine Wertgrenze eingezogen, bis zu der die Zuständigkeit beim Verwaltungsausschuss liegt.
Zudem hat sich eine Neuerung in Bezug auf die so genannten beschließenden Ausschüsse ergeben. Gemäß § 76 Abs. 3 NKomVG kann der Rat die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses für bestimmte Gruppen von Angelegenheiten durch Hauptsatzung auf einen Ausschuss nach § 71 NKomVG übertragen. Diese Regelung ist bis zum Ende der Wahlperiode zu befristen. In § 5 der Hauptsatzung ist eine Übertragung für bestimmte Gruppen von Angelegenheiten für den
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Grünflächen- und Forstausschuss Kultur- und Partnerschaftsausschuss Sozial- und Gesundheitsausschuss Sportausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen
vorgesehen.
Weiterhin wurde die Hauptsatzung an die neue Paragraphennummerierung des NKomVG angepasst und „Stadt“ durch „Hansestadt“ Lüneburg ersetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der in der Anlage beigefügten Änderungssatzung zur Hauptsatzung wird zugestimmt.
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