Beschluss:Beschluss: Von 40 anwesenden Ratsmitgliedern stimmen sechs Ratsmitglieder für den Antrag des Beigeordneten Pauly auf geheime Abstimmung. Damit ist gemäß § 18 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 03.11.2011 der Antrag abgelehnt. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei acht Gegenstimmen (aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ratsfrau Schellmann, Ratsherrn Kunath und Beigeordneter Pauly) und 7 Enthaltungen (aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ratsherrn Heilmann, Ratsherrn Adam, Ratsherrn Kiesel und Beigeordneter Ginschel) folgenden Beschluss: 1. Die im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt. 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird beschlossen. 3. Die Festsetzungen des betroffenen Teilbereichs des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 124 werden durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ ersetzt. (06, 6, 61)
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