Beratungsinhalt: Frau Erste Stadträtin Lukoschek, weist darauf hin, dass der neue Gesellschaftsvertrag nicht losgelöst vom Betrauungsakt zu betrachten ist, sondern die Anpassungen durch diesen entstanden sind. Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig: Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH werden angewiesen, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
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