Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg ist mit 6,25% an der Lüneburger Heide GmbH beteiligt und zahlt gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2014 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 €, welcher dem Anteil am Stammkapital und der Höhe des Mindestzuschusses entspricht.
Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der Lüneburger Heide GmbH kann die Hansestadt Lüneburg als Gesellschafterin mit einer Kündigungsfrist von drei Jahren jeweils zum
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 die Vorlage „Antrag zum Ausstieg aus der Lüneburger Heide GmbH zum Jahreswechsel 2019/2020 (Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/CDU/FDP vom 01.12.2016, eingegangen am 01.12.2016 um 09:45 Uhr)“ zunächst zur Beratung in den Wirtschaftsausschuss verwiesen. Im Rahmen dieser Vorlage wurde seitens der Verwaltung bereits eine Stellungnahme abgegeben und empfohlen die Zusammenarbeit fortzuführen. Am 24.08.2017 stellte der Geschäftsführer der Lüneburger Heide GmbH, Herr von dem Bruch, die Gesellschaft und ihre Handlungsfelder im Wirtschaftsausschuss vor. Die Präsentation ist dem Protokoll zur Sitzung am 24.08.2017 als Anlage beigefügt.
Die Lüneburger Heide GmbH wurde aufgrund der Empfehlungen des Masterplanes, welcher 2006 vom Europäischen Tourismusinstitut (ETI) vorgelegt wurde, gegründet. Der Masterplan beschreibt Strategien zur positiven Tourismusentwicklung in der Region. Laut der aktuellen Evaluation des ETI sind bereits zahlreiche Strategien des Masterplanes überwiegend von der Lüneburger Heide GmbH umgesetzt worden. Dies ist ein Grund für die überdurchschnittlich gute Entwicklung der Übernachtungszahlen in der Lüneburger Heide.
Im Interesse einer Fortführung der positiven Entwicklung schlägt die Verwaltung vor, keinen Gebrauch von dem vertraglich vereinbarten Kündigungsrecht zu machen und die Zusammenarbeit mit der Lüneburger Heide GmbH fortzuschreiben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: jährlich 50.000,00 d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger:57300202 Haushaltsjahr:2017
e) mögliche Einnahmen:keine Anlage/n: - Vorlage VO/6982/16 inkl. der Anträge und Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Lüneburg wird von ihrem Kündigungsrecht mit Wirkung zum 31.12.2020 keinen Gebrauch machen und die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft fortsetzen.
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