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Vorlage - VO/7529/17  

 
 
Betreff: Friedhofs- und Bestattungswesen
- Betriebsabrechnung 2016
- Gebührenbedarfsberechnung 2018
- Änderung der Friedhofsgebührensatzung
- Änderung der Entgelte für Leistungen der Friedhofsverwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Knoop
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Knoop, Franziska   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
13.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Betriebsabrechnung 2016 und Gebührenbedarfsberechnung 2018

 

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2016 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 112,3 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2014 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 1.027,1 T€.

 

Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2016 auf Basis der Betriebsabrechnung 2015 für das Jahr 2017 festgesetzt.

 

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Beisetzungen konstant geblieben:

 

 

2013

2014

2015

2016

Beisetzungen

488

497

487

480

 

Trotz der relativ konstanten Anzahl an Beisetzungen sind die Erlöse durch Gebühren in 2016 im Vergleich zum Vorjahr von rd. 1.035,8 T€ auf rd. 938,8 T€ gesunken. Dies ist zum einen dem Bestattungswunsch zur Urne und zum anderen Bestattungssachverhalten geschuldet, bei denen eine geringe Bestattungsgebühr erhoben wird.


 

Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse und der negativen Verzinsung der Vorträge verschlechtert sich jährlich das Gesamtergebnis des Friedhofswesens (Anlage 2). Das Ziel der Gebühren- und Entgeltanpassung ist das Friedhofwesen kostendeckend zu betreiben und die Verzinsung der Vorträge aufzufangen.

 

Unter Berücksichtigung der Gebühren- und Entgeltanpassung in Höhe von rd. 10,0 % wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:

Produkt 553001 Friedhofs- und Bestattungswesen

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2014

2015

2016

2017

2018

Erlöse

1.359.962

1.413.064

1.361.433

1.389.000

1.520.900

Kosten

1.339.539

1.407.253

1.473.796

1.482.560

1.505.800

Jahresbezogenes Ergebnis

20.423

5.811

-112.363

-93.560

15.100

Vortrag aus Vorvorjahr

-864.955

-570.869

-888.748

-587.436

-1.027.066

Ergebnisverzinsung

-44.216

-22.378

-25.955

-10.616

-12.271

Gesamtergebnis

-888.748

-587.436

-1.027.066

-691.612

-1.024.237

 

 

Die Gebühren- und Entgeltanpassung ist sowohl den Synopsen über die Änderungen (Anlage 4 und 5) als auch den Satzungen des Friedhofswesens (Anlage 6 und 7) zu entnehmen.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:rd. 101.600,00


Anlage/n:

- Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 1

- Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 2 Seite 1/2

- Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 2 Seite 2/2

- Entwicklung der Gebührenbedarfsberechnung 2018 ohne Gebühren- und Entgeltanpassung

- Gebührenbedarfsberechnung 2018 mit Gebühren- und Entgeltanpassung

- Synopse zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

- Synopse zur Änderung der Friedhofsentgeltsatzung

- Satzungsänderung zur 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung der 21. Änderungsatzung vom 20.12.2012

- Satzungsänderung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Entgelte der Stadt Lüneburg für Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.1975 in der Fassung vom 17.12.2014

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) - Teil 1 (16 KB)      
Anlage 2 2 Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) - Teil 2 Seite 1/2 (24 KB)      
Anlage 3 3 Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) - Teil 2 Seite 2/2 (22 KB)      
Anlage 4 4 Entwicklung der Gebührenbedarfsberechnung 2018 ohne Gebühren- und Entgeltanpassung (17 KB)      
Anlage 5 5 Gebührenbedarfsberechnung 2018 mit Gebühren- und Entgeltanpassung (17 KB)      
Anlage 6 6 Synopse zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung (13 KB)      
Anlage 7 7 Synopse zur Änderung der Friedhofsentgeltsatzung (14 KB)      
Anlage 8 8 Satzungsänderung zur 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung der 21. Änderungsatzung vom 20.12.2012 (28 KB)      
Anlage 9 9 Satzungsänderung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Entgelte der Stadt Lüneburg für Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.1975 in der Fassung vom 17.12.2014 (22 KB)      
Anlage 10 10 Vergleich von Friedhofsgebühren augewählter großer selbstständiger Städte (196 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2016 für die Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2018 inklusive der Gebühren- und Entgeltanpassung um rd. +10,0 % wird zugestimmt.

 

Die in der Anlage 6 dargestellte Satzungsänderung zur 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung der 21. Änderungsatzung vom 20.12.2012 einschließlich der Anlage „Gebührentarif“ wird zu gestimmt.

 

Der in der Anlage 7 dargestellten Satzungsänderung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Entgelte der Stadt Lüneburg für Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.1975 in der Fassung vom 17.12.2014 wird zugestimmt