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Vorlage - VO/7468/17  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Richtlinien 51-04 der Hansestadt Lüneburg für die Gewährung von Zuschüssen für die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und 2. Änderung der Richtlinien 51-05 zur Förderung der freien Jugendhilfe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
07.11.2017 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In der Hansestadt neburg sind zahlreiche Gruppen, Jugendverbände und sonstige Jugendgemeinschaften auf dem Gebiet der Jugendhilfe tig. Die Hansestadt Lüneburg unterstützt diese Tätigkeit, unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres satzungsgemäßen Charakters, durch Gewährung von Zuschüssen nach den Richtlinien 51-04 (Gewährung von Zuschüssen für die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder und Jugenderholung) sowie 51-05 (Förderung der freien Jugendhilfe).

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 10.12.2001 die 1. Änderung (Umwandlung DM in Euro) der Richtlinien zur Förderung der freien Jugendhilfe vom 17.06.1993 beschlossen. Seit 2001 erfolgte keine Auswertung der Antragstellungen und Anpassung der Fördersätze. Die Jugendverbände in Lüneburg, insbesondere vertreten durch den Stadtjugendring,  wünschen eine Erhöhung der Förderbeträge, Aufnahme neuer Förderungen und eine Berücksichtigung von kürzeren Fahrten für Jugendgruppen.

 

Die meisten Anpassungen betreffen die Richtlinie 51-05 zur Förderung der freien Jugendhilfe:

Zurzeit erhält der Stadtjugendring (SJR) für die Jugend- und Verbandsarbeit eine jährliche Förderung in Höhe von 13.500,- €. €. Über die Höhe der jährlichen Förderung und deren Verwendungszweck findet sich unter 3.1. eine erweiterte Beschreibung des Aufgabenspektrums des Stadtjugendrings. Um diesem Handlungssicherheit zu geben soll zukünftig über die bisherige Regelung hinaus, nämlich eine jährliche Antragsstellung zur Entscheidung in den Jugendhilfeausschuss zu geben, eine Kooperationsvereinbarung mit der Hansestadt Lüneburg geschlossen werden, die über einen mehrjährigen Zeitraum Regelungen vorsieht. Die Vorlage eines jährlichen Verwendungsnachweises bleibt darin obligatorisch.

 

Beihilfen für Jugendgruppen in Form von Investitionen werden zukünftig abgeschrieben und ggf. anteilig rückzahlbar falls die Verwendung nicht mehr zweckentsprechend vorgenommen wird.

Erhöhungen und Ergänzungen der Förderung erfolgen unter Berücksichtigung teilweise geänderter Förderungsvoraussetzungen wie nachstehend:

 

Zu: 3.2  die Beihilfen für Jugendgruppen wurden um die Punkte: Bezuschussung von Verbrauchsmaterial und Förderung von Mikroprojekten ergänzt

zu: 3.3 Internationale Begegnungen von 3,- € auf 5,- € pro Tag und Teilnehmer-innen

zu: 3.4 Jugendbildungsseminare von 6,90 € auf bis zu 10,00 € pro Tag und Teilnehmer-innen

zu: 3.6 Freizeiten, Fahrten, Lager von 2,00 € auf 3,00 € pro Tag und Teilnehmer_in

zu: 3.7  Aufwandsentschädigung für Jugendgruppenleiter_innen von 25,50 € auf 82,00 €  pro Jahr

Die vorgelegte Fassung der Richtlinien zur Förderung der freien Jugendhilfe enthält neu unter 8. eine Vorgabe zur Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes.

 

Die Änderungen der Richtlinie 51-04 für die Gewährung von Zuschüssen für die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder und Jugenderholung beziehen sich auf die Dauer der Maßnahmen, die von mindestens  10 auf mindestens 7 Übernachtung gesenkt wird.

 

Die Überarbeitung der Richtlinien erfolgte im Zusammenwirken mit dem SJR sowie einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses und nach Auswertung der letztjährigen  Anträge und der Vergleichsringe in Niedersachen. Benannte Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe waren für Bündnis 90/Die Grünen Frau Neuhaus  für die CDU Herrn Goralczyk, für die SPD  Herr Nowak, für Die Linke Herr Amri und für die AfD Herr Neumann.

 

Mit dem Zuschuss an den SJR verfügt dieser über weitere Möglichkeiten zur Unterstützung der Vereine und Initiativen in Lüneburg.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 500,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 53.000,00 €

c)  an Folgekosten: 53.000,00 €/Jahr

 

 

 

d)Haushaltsrechtlich gesichert: 40.200,00 €

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:5200/55060

Produkt:               362101

Kostenträger:            36210102 Außerschulische Jugendbildung

      36210103 Zuschuss Stadtjugendring

Haushaltsjahr:2018

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

- 51_04_zuschuesse_kinder_jugendliche

- 1.Änderung der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zur Gewährung von Zuschüssen für die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung vom 07.11.2017

- Synopse der Anpassung der Richtlinie 51-5

- 51_05_foederung _der_freien_jugendhilfe

- 2.Änderung der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe vom 07.11.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 51_04_zuschuesse_kinder_jugendliche (108 KB)      
Anlage 2 2 1. Änderung der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zur Gewährung von Zuschüssen für die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung vom 07.11.2017 (164 KB)      
Anlage 5 3 Synopse Anpassung der Richtlinien zur Förderung der freien Jugendhilfe_Stand 20171018 (89 KB)      
Anlage 3 4 51_05_foerderung_freie_jugendhilfe (154 KB)      
Anlage 4 5 2. Änderung der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe vom 07.11.2017 (290 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Änderung der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe (51-05) und die 1. Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Teilhabe an Maßnahmen der Kinder und Jugenderholung (51-04) tritt mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft.

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Rat, beauftragt der Jugendhilfeausschuss  die Verwaltung, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Stadtjugendring  zu schließen.