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Vorlage - VO/7528/17  

 
 
Betreff: Straßenreinigung
- Betriebsabrechnung 2016
- Gebührenbedarfsberechnung 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Knoop
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Knoop, Franziska  06 - Bauverwaltungsmanagement
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
13.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Betriebsabrechnung 2016 und Gebührenbedarfsberechnung 2018

 

Das Betriebsergebnis 2016 (Anlage 1) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 109,8 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2014 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 849,0 T€.

 

Die gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2016 auf Basis der Betriebsabrechnung 2015 für das Jahr 2017 bestätigt.

 

Zum 01.01.2018 ist eine Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung inklusive Maßstabsumstellung vom Frontmetermaßstab auf den Quadratwurzelmaßstab erforderlich. Diese Umstellung führt zu neuen Gebührentarifen (s. auch VO/7474/17 Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung neuer Gebührenmaßstab):

 

Reinigungsklasse 124,88 € je Meter Berechnungsfaktor / Jahr

Reinigungsklasse 2  5,00 € je Meter Berechnungsfaktor / Jahr

Reinigungsklasse 3  2,48 € je Meter Berechnungsfaktor / Jahr

 

 

Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2018 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 2) erwartet:


Produkt 545002 Straßenreinigung

 

 

 

Gebührenbedarfsberechung

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2014

2015

2016

2017

2018

Erlöse

1.996.667

1.914.251

2.026.962

2.032.000

2.087.300

Kosten

1.825.511

1.660.515

1.917.141

2.274.500

2.301.800

Jahresbezogenes Ergebnis

171.156

253.736

109.821

-242.500

-214.500

Vortrag aus Vorvorjahr

520.147

-108.806

718.162

144.959

848.956

Ergebnisverzinsung

26.859

29

20.973

1.165

8.931

Gesamtergebnis

+718.162

+144.959

+848.956

-96.376

+643.387

 

Die Gebühreneinnahmen bleiben durch die Maßstabsumstellung stabil, so dass die positiven Vorträge sukzessiv abgebaut werden.

 

Gemäß § 52 Abs.3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßenreinigungsgesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25,0 Prozent verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar. Der Gemeindeanteil berücksichtigt zusätzlich die örtlichen Gegebenheiten wie insbesondere den Durchgangsverkehr.

Für die Betriebsabrechnungsjahre 2016 und 2017 wurde ein Gemeindeanteil von 22,0 Prozent (siehe VO/6841/16) ermittelt. Der ermittelte Gemeindeanteil wird ab 2018 wie oben beschrieben durch die Gesetzesänderung auf 25,0 Prozent festgeschrieben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

- Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 1

- Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 2

- Gebührenbedarfsberechnung 2018


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 1 (7 KB)      
Anlage 2 2 Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 2 (10 KB)      
Anlage 3 3 Gebührenbedarfsberechnung 2018 (7 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechung 2016 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zugestimmt.