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Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2016 und Gebührenbedarfsberechnung 2018
Das Betriebsergebnis 2016 (Anlage 1) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 109,8 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2014 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 849,0 T€.
Die gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2016 auf Basis der Betriebsabrechnung 2015 für das Jahr 2017 bestätigt.
Zum 01.01.2018 ist eine Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung inklusive Maßstabsumstellung vom Frontmetermaßstab auf den Quadratwurzelmaßstab erforderlich. Diese Umstellung führt zu neuen Gebührentarifen (s. auch VO/7474/17 Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung neuer Gebührenmaßstab):
Reinigungsklasse 124,88 € je Meter Berechnungsfaktor / Jahr Reinigungsklasse 2 5,00 € je Meter Berechnungsfaktor / Jahr Reinigungsklasse 3 2,48 € je Meter Berechnungsfaktor / Jahr
Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2018 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 2) erwartet:
Die Gebühreneinnahmen bleiben durch die Maßstabsumstellung stabil, so dass die positiven Vorträge sukzessiv abgebaut werden.
Gemäß § 52 Abs.3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßenreinigungsgesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25,0 Prozent verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar. Der Gemeindeanteil berücksichtigt zusätzlich die örtlichen Gegebenheiten wie insbesondere den Durchgangsverkehr. Für die Betriebsabrechnungsjahre 2016 und 2017 wurde ein Gemeindeanteil von 22,0 Prozent (siehe VO/6841/16) ermittelt. Der ermittelte Gemeindeanteil wird ab 2018 wie oben beschrieben durch die Gesetzesänderung auf 25,0 Prozent festgeschrieben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 1 - Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 2 - Gebührenbedarfsberechnung 2018
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechung 2016 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zugestimmt.
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