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Vorlage - VO/7494/17  

 
 
Betreff: GfA Lüneburg gkAöR
- Gebührenkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
- 8. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Prigge
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Prigge, Sebastian  DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
22.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

1. Betriebsabrechnung 2016 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg

 

Die Betriebsabrechnung 2016 (Anlage 1, Teil 1 & 2) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 99,7 T€ aus. Der negative Ergebnisvortrag aus 2014 sowie die Ergebnisverzinsung führen insgesamt zu einem negativen Gesamtergebnis von rd. 198,0 T€.

 

 

2. Gebührenbedarfsberechnung und Gebührenanpassung der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018

 

Die derzeitige Abfallbeseitigungsgebühr gilt seit dem 01.01.2013. Sie wurde im Jahr 2016 über eine einjährige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2015 für das Jahr 2017 beschlossen. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

 

Für das laufende Jahr 2017 wird in der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt eine Unterdeckung von rd. 26,3 T€ erwartet. Den Vorjahren entsprechend wird in 2018 ebenfalls eine Unterdeckung von rd. 263,0 T€ (Anlage 2) prognostiziert.

Aufgrund von steigenden Kosten, bedingt durch beispielsweise Tarifverhandlungen, ist ein negativer Trend in den Jahresergebnissen erkennbar. Um diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Gebührenanpassung von insgesamt rd. 7,4 %. Die Gebührenanpassung sieht sowohl eine Anpassung der Grundgebühr als auch der Volumengebühr vor. Die Grundgebühr wird beispielsweise bei einem Restabfallbehälter von bis zu 480 Liter bei einer zweiwöchigen Entleerung von 31,50 €/Jahr auf 31,60 €/Jahr angepasst. Die Volumengebühr wird von derzeit 2,48 €/Liter auf 2,72 €/Liter erhöht.

 

Unter Berücksichtigung der oben genannten Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:

 

Sowohl eine Beispielberechnung zur Gebührenanpassung zum 01.01.2018 als auch die dazugehörige Satzungsänderung sind der Anlage 4 und 5 zu entnehmen.

Die letzten Gebührenanpassung in der Abfallbeseitigung waren jeweils Gebührensenkungen zum 01.01.2012 um rd. 6,0 % und zum 01.01.2013 um rd. 7,3 %.

 

 

Zusätzlich zur Gebührenanpassung wird § 2 Abs. 5 Satz 2 der Abfallgebührensatzung mit dem Wortlaut „Sie erhöht sich für jeden zusätzlichen Abfallbehälter gem. § 2 Abs. 3e), 3f) und 3g) um 1,24 €/Leerung“ ersatzlos gestrichen.

 

 

Durch Ratsbeschluss am 29.09.2016 zur Änderung der Umwandlungsvereinbarung der GfA Lüneburg gkAöR (VO/6805/16) bedarf es erstmalig keiner Zustimmung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Gebührenkalkulation des Entsorgungsgebiets des Landkreises Lüneburg.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

-          Betriebsabrechnung 2016 (BAB) Teil 1/2

-          Betriebsabrechnung 2016 (BAB) Teil 2/2

-          Gebührenbedarfsberechnung 2018 ohne Gebührenanpassung

-          Gebührenbedarfsberechnung 2018 mit Gebührenanpassung

-          Beispielrechnung aufgrund der Abfallgebührenanpassung zum 01.01.2018

-          8. Änderungssatzung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 21.12.2012

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betriebsabrechnung 2016 (BAB) Teil 1/2 (21 KB)      
Anlage 2 2 Betriebsabrechnung 2016 (BAB) Teil 2/2 (22 KB)      
Anlage 3 3 Gebührenbedarfsberechnung 2018 ohne Gebührenanpassung (21 KB)      
Anlage 4 4 Gebührenbedarfsberechnung 2018 mit Gebührenanpassung (22 KB)      
Anlage 6 5 Beispielrechnung aufgrund der Abfallgebührenanpassung zum 01.01.2018 (53 KB)      
Anlage 5 6 8. Änderungssatzung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 21.12.2012 (12 KB)      

Beschlussvorschlag:

Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 07.11.2017 einstimmig gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2016 und der Gebührenbedarfsberechnung 2018 inklusive der Gebührenanpassung von rd. 7,4 % im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt.

 

Der im Anhang dargestellten Satzungsänderung zur 8. Änderungssatzung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 21.12.2012 wird zugestimmt.