Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/7527/17  

 
 
Betreff: Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2016
- Gebührenbedarfsberechnung 2018
- Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Prigge
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 21 - Steuern
Bearbeiter/-in: Knoop, Franziska  Bereich 31 - Umwelt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
13.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Betriebsabrechnung 2016

Die Betriebsabrechnung 2016 (Anlage 1) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 40,0 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2014 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 2,81 Mio.€.

 

Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2016 auf Basis der Betriebsabrechnung 2015 für das Jahr 2017 festgesetzt.

 

Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.

 

Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2016 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2018 ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Rückschau zur Abwasserbeseitigung

Seit 01.07.2005 gilt im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg die getrennte Abwassergebühr. Bis zur Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde eine Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von 1,60 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) erhoben. Mit Einführung der getrennten Gebühr betrug sie für die Schmutzwasserbeseitigung 1,16 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,44 € je m² befestigte Fläche.

 

Betrachtet man die Entwicklung der getrennten Abwassergebühr seit ihrer Einführung ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,15 € je m³ und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr 0,39 € je m². Eine detaillierte Ergebnisentwicklung ohne eine Anpassung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühren ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Gebührenbedarfsberechnung 2018 Schmutzwasser

Um dem erhöhten Unterhaltungs- und Reparaturaufwand sowohl des städtischen Kanalnetzes als auch des Klärwerks gerecht zu werden, sind die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH gestiegen. Zusätzlich zu den erhöhten Entgelten sind insbesondere die Personalkosten durch Neueinstellungen sowie Tarifabschlüsse gestiegen.

 

Bereits im letzten Jahr wurde mit der Vorlage VO/6922/16 angekündigt, dass durch den negativen Trend in der Schmutzwasserbeseitigung mit weiteren Gebührenanpassungen zu rechnen ist.

 

Unter Berücksichtigung der oben stehenden Faktoren wird empfohlen, die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wie folgt anzupassen:

 

Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 1,15 €/m³ auf 1,30 €/m³ (Erhöhung um 0,15 €/m³)

 


Unter Berücksichtigung der genannten Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Schmutzwasserbeseitigung

Produkt 538001

Schmutzwasserbeseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2014

2015

2016

2017

2018

Erlöse

5.789.188

6.624.884

7.673.090

7.740.520

8.549.124

Kosten

7.015.497

7.735.632

7.690.486

7.782.159

8.256.757

Jahresbezogenes Ergebnis

-1.226.309

-1.110.748

-17.396

-41.639

292.367

Vortrag aus Vorvorjahr

-1.760.242

895.160

-3.077.446

-199.224

-3.184.716

Ergebnisverzinsung

-90.895

16.364

-89.874

-3.601

-36.577

Gesamtergebnis

-3.077.446

-199.224

-3.184.716

-244.464

-2.928.926

 

Durch die positiven jahresbezogenen Ergebnisse werden die negativen Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut. Die Entwicklung der Schmutzwasserbeseitigung ist stetig zu beobachten, so dass eine weitere Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Den Anlagen 5 bis 7 sind der Gebührenanpassung entsprechende Berechnungsbeispiele, ein kommunaler Gebührenvergleich und die Satzungsänderung zu entnehmen.

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2018 Niederschlagswasser

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Niederschlagswasserbeseitigung

Produkt 538001

Niederschlags-wasserbeseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2014

2015

2016

2017

2018

Erlöse

2.778.136

3.171.845

3.188.455

3.184.280

3.172.876

Kosten

2.867.528

3.130.579

3.131.039

3.457.241

3.676.493

Jahresbezogenes Ergebnis

-89.392

41.266

57.416

-272.961

-503.617

Vortrag aus Vorvorjahr

380.235

1.169.253

308.511

1.256.558

374.937

Ergebnisverzinsung

17.668

46.039

9.010

21.071

1.491

Gesamtergebnis

+308.511

+1.256.558

+374.937

+1.004.668

-127.189

 

Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut.


 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:rd. 715.000


Anlage/n:

-          Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 1

-          Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 2

-          Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung

-          Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2018 ohne Gebührenanpassung

-          Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2018 mit Gebührenanpassung

-          Berechnungsbeispiele ab 01.01.2018

-          Satzungsänderung zur 21. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 17.12.2015

-          Kommunaler Vergleich


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 1 (16 KB)      
Anlage 2 2 Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 2 (26 KB)      
Anlage 3 3 Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung (18 KB)      
Anlage 4 4 Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2018 ohne Gebührenanpassung (16 KB)      
Anlage 5 5 Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2018 mit Gebührenanpassung (17 KB)      
Anlage 6 6 Berechnungsbeispiele ab 01.01.2018 (114 KB)      
Anlage 7 7 Satzungsänderung zur 21. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 20. Änderungssa (16 KB)      
Anlage 8 8 Kommunaler Vergleich (26 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2016 der Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung der Schmutzwasserbeseitigung für 2018 inklusive der Gebührenanpassung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr um +0,15 €/m³ wird zugestimmt.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung der Niederschlagswasserbeseitigung für 2018 wird zugestimmt. Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr bleibt unverändert.

 

Der in Anlage 6 dargestellten Satzungsänderung zur 21. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 17.12.2015 wird zugestimmt.