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Sachverhalt:
In der Sitzung des Aufsichtsrates der Lüneburger Heide GmbH (LHG) am 29.05.2017 ist u.a. der Entwurf über die Änderung des Gesellschaftsvertrages vorgestellt und beraten worden.
Für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung der LHG sind die städtischen Beteiligungsvertreter entsprechend mit Weisungen zu versehen.
Konkret werden folgende wesentliche Änderungen empfohlen:
§ 5 Abs. 5:Der jährliche Mindestzuschuss wurde gestrichen.
§ 6:Neuregelungen bei den jährlichen Zuschüssen.
§ 7 Abs. 2:Dieser Absatz wurde gestrichen und in § 13 Abs. 2 neu formuliert.
§ 8:Die Dauer der Geschäftsführerbestellung wurde ergänzt.
§ 11 Abs. 1d:Die Entscheidung über die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers wurde bei der Gesellschafterversammlung hinzugefügt.
§ 19 Abs. 2:Die Schlussbestimmungen wurden um Pflichten für die Gesellschafter erweitert.
Sämtliche Änderungen sind in dem beigefügtem Gesellschaftsvertrag (Änderungen) dargestellt (siehe Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten:unverändert d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:keine Anlage/n:
Gesellschaftervertrag (Neufassung) Synopse Gesellschaftervertrag
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH werden angewiesen, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
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