Beschluss:Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen aus der CDU Fraktion und der Gruppe FDP/RRP und einer Enthaltung folgenden Beschluss: Der Hebesatz der Grundsteuer B wird von 390 auf 410 v. H. und der Hebesatz der Gewerbesteuer von 360 auf 390 v. H. zum 01.01.2012 festgesetzt. Die in der Anlage 3 vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Hansestadt Lüneburg wird mit Wirkung zum 01.01.2012 erlassen. (21)
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