Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt: Die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 03/2016 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 171 „Altenbrücker Damm/Lüner Damm“ wird gemäß § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:9 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0
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