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Vorlage - VO/7860/18  

 
 
Betreff: Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für Stadt und Landkreis (W.LG) - Zuschussvereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der W.LG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Duda
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Duda, Melissa
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
21.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.06.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Bei der Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung und der Organschaft mit der Sparkasse Lüneburg im Jahre 2001 wurde zwischen der Hansestadt Lüneburg und der W.LG eine Vereinbarung über die Zahlung von jährlichen Zuschüssen geschlossen. Diese Vereinbarung wurde zuletzt im Jahr 2014 angepasst und hatte eine Gültigkeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018. Auch der Landkreis Lüneburg und die W.LG haben eine entsprechende Vereinbarung miteinander geschlossen.

 

In § 4 dieser Vereinbarung ist geregelt, dass die Gesellschafter und der Zuschussgeber über eine Verlängerung dieser Vereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten vor dem unter § 2 datierten Auslaufen des Vertrages, also spätestens zum 30.06.2018 entscheiden.

 

Haushaltsmittel aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung sind häufig die Basis für thematische Aktivitäten im Rahmen von Förderprojekten. Sie fließen als Eigenanteil in die Gesamtfinanzierung ein. Insofern ist eine gesicherte Basisfinanzierung die notwendige Bedingung für eine erfolgreiche Einwerbung zusätzlicher Fördermittel. Ziel sollte es aus Sicht der Verwaltung daher sein, die Handlungsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung zu sichern. Somit besteht aus Sicht der Verwaltung kein Bedarf den bisherigen jährlichen Zuschuss in Höhe von 210.000 EUR zu ändern. Andererseits erscheint im Interesse der Planungssicherheit für die langfristig orientierte Arbeit der Wirtschaftsförderung eine Laufzeit der Vereinbarung von 5 Jahren sinnvoll. Die Hansestadt Lüneburg würde sich bei einer Verlängerung dieser Vereinbarung verpflichten, einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.050.000 EUR - verteilt auf 5 Jahre - als Zuschuss an die W.LG zu zahlen.

 

An der beigefügten Vereinbarung wurden im Vergleich zu der bisherigen Zuschussvereinbarung lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen (Änderung Kontonummer auf IBAN, Präambel und Daten angepasst).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 1.050.000,00 €

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja X

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 22010

Produkt / Kostenträger: 57100102

Haushaltsjahr: 2019-2023

e)  mögliche Einnahmen:

 


Anlage/n:

Zuschussvereinbarung 01.01.2019-31.12.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuschussvereinbarung W LG 01.01.2019-31.12.2023 (16 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Zwischen der Hansestadt Lüneburg und der W.LG wird die vorliegende Vereinbarung über die Zahlung von Zuschüssen für einen Zeitraum von 5 Jahren und zwar vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 geschlossen.