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Beratungsinhalt:
Ratsherr NEUMANN erklärt, dass es seiner Fraktion um eine Abgabengerechtigkeit gehe. Im Vergleich zu anderen bewohnten Flächen sei die Pacht sehr niedrig, weshalb seine Fraktion hier eine Angleichung an die ortsüblichen Pachten beantrage. Zudem handele es sich hierbei entgegen der Stellungnahme der Verwaltung nicht um beackertes, sondern bewohntes Land. Hier müsse eine Unterscheidung, wie sie auch bei der Grundsteuer A und B erfolge, getroffen werden. Im Übrigen gehe es der AfD-Fraktion nicht um eine Verhinderung der Pachtverlängerung, sondern nur um deren Höhe.
Ratsherr MINKS erklärt, dass während der Pachtlaufzeit keine Veränderung der Pacht möglich sei. Bei den Vertragsveränderungen werde man über angemessene Pachterhöhung nachdenken. 400 % seien jedoch nicht angemessen. Er fragt Herrn Neumann nach dem Grund für den Antrag, da es eine Einnahmeverbesserung für die Hansestadt nicht sein kann. S.E. gehe es der AfD-Fraktion darum, unliebsame Menschen zu schröpfen und die Siedlung abzuschaffen. Dies unterstütze die SPD-Fraktion, die für eine weltoffene tolerante Gesellschaft stehe, nicht, weshalb sie den Antrag ablehne.
Beigeordneter DR. SCHARF erläutert die Gründe für die Gründung der Siedlung. Diese habe sich seitdem bewährt und er sei sich sicher, dass die Verwaltung bei den Verhandlungen für die Zeit ab 2020 einen angemessenen Pachtzins fordern werde. Die Argumentation der AfD-Fraktion könne er an vielen Stellen nicht nachvollziehen.
Beigeordnete SCHELLMANN stimmt Dr. Scharf zu, dass die Gründung der Siedlung richtig und wichtig gewesen sei. Hinsichtlich des Bodens handele es sich ihrer Ansicht nach sehr wohl um Ackerboden, für den die Bewohner dort aktuell bereits mehr zahlen als andere Pächter. Man könne zwar nach 10 Jahren Pacht durchaus den Zins anpassen, allerdings sei die Forderung von 400 % für sie indiskutabel.
Beigeordneter BLANCK kritisiert, dass die AfD-Fraktion sich auf Dinge (Grundsteuer, Erbbauzins, Pacht) beziehe, die sich nicht miteinander vergleichen lassen würden.
Ratsherr NEUMANN erwidert, dass zwei rechtlich verschiedene Dinge sehr wohl in Bezug zueinander stehen können, sofern sie eine gemeinsame inhaltliche Komponente haben (hier: bewohntes Land). Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei drei Ja-Stimmen der AfD-Fraktion und einer Enthaltung des Ratsherrn Manzke folgenden Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 36 Enthaltungen: 1 |
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