Bürgerinformationssystem
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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Widmung:
Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:
Friedrich-Penseler-Straße Gemarkung Lüneburg, Flur 57, Flurstück 9/162 Stichweg
Bei der Keulahütte Gemarkung Lüneburg, Flur 3, Flurstücke 46/12, Verbindungsstraße zwischen dem 46/15, 46/16, 47/4, 47/6, 65/25, Hauptzug bei der Keulahütte und der Straße Arenskule
Radweg am Lösegraben Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstücke 4/4 tlw. Anschlüsse an die Straßen Am 13/33 tlw., Flur 23, Flurstücke 104/37 tlw. und Schifferwall und Willy-Brandt-Straße 157/8 tlw. Die Widmung wird auf die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer sowie für den die Gewässerunterhaltung notwendigen Verkehr beschränkt.
Einziehung:
Die nachstend aufgeführten Verkehrsflächen werden gem. § 8 Abs. 1 NStrG eingezogen. Die Einziehungsabsicht ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss über die Einziehung ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehung etwaige Bedenken der Bevölkerung Rechnung getraen wurde bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.
Am Werder Gemarkung Lüneburg, Flur 22, Flurstück 237/27 tlw.
Bahnhofstraße Gemarkung Lüneburg, Flur 23, Flurstück 49/19 tlw.
Straßenreinigungsverordnung:
Die anliegende 6. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zum Tag nach der Veröffentlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 39 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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