Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt:
Beigeordneter BLANCK fragt nach der rechtlichen Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "unwesentlich" in § 9 Abs. 3 der Wahlordnung zur Wahl der Seniorenvertretungen in der Hansestadt Lüneburg. Für ihn sei fraglich, ob die vorliegende Abweichung von ca. 20 % (statt 60 sind es 71 Personen auf der Liste) nicht Grund für eine spätere Anfechtung des Beschlusses sei und ob es sich hier nicht doch um eine wesentliche Überschreitung der zugelassenen Delegierten von maximal 60 handele.
Ratsherr SOLDAN beantragt, die Vorlage für eine erneute Prüfung durch die Verwaltung zunächst zurückzustellen. Beschluss:
Auf Antrag des Ratsherrn Soldan fasst der Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich bei einer Enthaltung der Ratsfrau Apking folgenden Beschluss:
Die Vorlage wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 38 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |