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Auszug - Berufung und Ernennung des Stadtbrandmeisters und der stellvertretenden Stadtbrandmeister  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.06.2018    
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/7838/18-1 Berufung und Ernennung des Stadtbrandmeisters und der stellvertretenden Stadtbrandmeister
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr LauterschlagBezüglich:
VO/7838/18
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis  Bereich 11 - Personalservice
   Bereich 13 - Personalabrechnung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Herr Thorsten Diesterhöft wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter vom 01.11.2018 bis 31.10.2024 zum Stadtbrandmeister ernannt.

 

2. Herr Volker Gätjens und Herr Rainer Utermöhlen werden gemäß § 20 Abs. 4 des Niederchsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.11.2018 bis 31.10.2024 zu stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.

 

Die Herren Diesterhöft, Gätjens und Utermöhlen leisten gegenüber Oberbürgermeister MÄDGE den Amtseid. Anschießend übergibt er ihnen die Ernennungsurkunden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 40

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0