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Vorlage - VO/7838/18  

 
 
Betreff: Neuwahl des Stadtbrandmeisters / der Stadtbrandmeisterin und des stellv. Stadtbrandmeisters / der stellv. Stadtbrandmeisterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lauterschlag
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Vorberatung
05.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr zurückgezogen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Stadtbrandmeister Thorsten Diesterhöft und stellvertretender Stadtbrandmeister Volker Gätjens wurden mit Wirkung zum 01.11.2012 für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis der Hansestadt Lüneburg berufen und zum Stadtbrandmeister bzw. stellvertretenden Stadtbrandmeister ernannt. Die Amtszeiten enden mit Ablauf des 31.10.2018.

 

Aus diesem Grunde ist eine Neubesetzung der o.g. Funktionen mit Ablauf des 31.10.2018 erforderlich. Nach § 20 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 20 Abs. 9 Nds. Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg über die Ernennung nach Anhörung des Kreisbrandmeisters auf Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr. Der Vorschlag zur Ernennung des Stadtbrandmeisters und stellvertretenden Stadtbrandmeisters wird in Kommunen mit Ortsfeuerwehren nach § 20 Abs. 5 und 6 NBrandSchG von der Mehrheit der Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter/innen in einer hierzu einberufenen Versammlung abgegeben.

 

Die o.g. Versammlung der Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter/innen ist für den 28.05.2018 einberufen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage wird davon ausgegangen, dass die Versammlung auch tatsächlich einen Vorschlag für die künftige Besetzung der genannten Funktionen unterbreitet.

 

Das vorschlagsberechtigte Gremium hat

für die Funktion Stadtbrandmeister/in ..................................................... sowie

für die Funktion stellvertretende/r Stadtbrandmeister/in..................................................

 

vorgeschlagen


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: Aufwandsentschädigung nach Satzung

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 32000

Produkt / Kostenträger: 1260001

Haushaltsjahr: 2018 - 2024

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

…………………………… wird gemäß § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter/in vom 01.11.2018 bis 31.10.2024 zum Stadtbrandmeister/in ernannt.

 

…………………………... wird gemäß § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter/in vom 01.11.2018 bis 31.10.2024 zum/zur stellvertretenden Stadtbrandmeister/in ernannt.

 

Stammbaum:
VO/7838/18   Neuwahl des Stadtbrandmeisters / der Stadtbrandmeisterin und des stellv. Stadtbrandmeisters / der stellv. Stadtbrandmeisterin   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/7838/18-1   Berufung und Ernennung des Stadtbrandmeisters und der stellvertretenden Stadtbrandmeister   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage