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Sachverhalt: Stadtbrandmeister Thorsten Diesterhöft und stellvertretender Stadtbrandmeister Volker Gätjens wurden mit Wirkung zum 01.11.2012 für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis der Hansestadt Lüneburg berufen und zum Stadtbrandmeister bzw. stellvertretenden Stadtbrandmeister ernannt. Die Amtszeiten enden mit Ablauf des 31.10.2018.
Aus diesem Grunde ist eine Neubesetzung der o.g. Funktionen mit Ablauf des 31.10.2018 erforderlich. Nach § 20 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 20 Abs. 9 Nds. Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg über die Ernennung nach Anhörung des Kreisbrandmeisters auf Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr. Der Vorschlag zur Ernennung des Stadtbrandmeisters und stellvertretenden Stadtbrandmeisters wird in Kommunen mit Ortsfeuerwehren nach § 20 Abs. 5 und 6 NBrandSchG von der Mehrheit der Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter/innen in einer hierzu einberufenen Versammlung abgegeben.
Die o.g. Versammlung der Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter/innen ist für den 28.05.2018 einberufen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage wird davon ausgegangen, dass die Versammlung auch tatsächlich einen Vorschlag für die künftige Besetzung der genannten Funktionen unterbreitet.
Das vorschlagsberechtigte Gremium hat für die Funktion Stadtbrandmeister/in ..................................................... sowie für die Funktion stellvertretende/r Stadtbrandmeister/in..................................................
vorgeschlagen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: Aufwandsentschädigung nach Satzung d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32000 Produkt / Kostenträger: 1260001 Haushaltsjahr: 2018 - 2024
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
…………………………… wird gemäß § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter/in vom 01.11.2018 bis 31.10.2024 zum Stadtbrandmeister/in ernannt.
…………………………... wird gemäß § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter/in vom 01.11.2018 bis 31.10.2024 zum/zur stellvertretenden Stadtbrandmeister/in ernannt.
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