Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/7830/18  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 26.06.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dennis Lauterschlag
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis  Bereich 11 - Personalservice
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Vorberatung
05.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.06.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Nach Beschluss und Inkrafttreten der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg und deren Neuerung, mehrere Stellvertretungen für die Funktion Stadtbrandmeister/in und Ortsbrandmeister/in ernennen zu können, soll die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr angepasst werden, damit auch diesen zusätzlichen Funktionsträger eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann. Darüber hinaus ergibt sich zusätzlicher Anpassungsbedarf der Satzung. Insgesamt sind die nachfolgenden Änderungen beabsichtigt, die in der Anlage "Synopse zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg" hervorgehoben sind:

 

  1. Änderungen im Zusammenhang mit den weiteren Stellvertretungen für die Funktionen Stadtbrandmeister/in und Ortsbrandmeister/in.

 

  1. Eine weitere Änderung ist die Aufnahme der Brandsicherheitswache unter § 2 Abs. 3 der Entschädigungssatzung. Die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die veranstaltungsbezogene Brandsicherheitswache ist langjährig gängige Praxis bei der Feuerwehr Lüneburg, war bislang aber nicht in die Entschädigungssatzung aufgenommen.

 

  1. Ein weiterer Zusatz ist unter § 2 Abs. 4 Satz 2 hinzugefügt worden. Die einmalig jährliche Aufwandsentschädigung soll nicht gezahlt werden, wenn ein Funktionsträger mehrere Funktionen inne hat und die Summe der Aufwandsentschädigungen mehr als 50,00 € pro Monat beträgt. Dieses ist auch schon gängige Praxis in der Feuerwehr Lüneburg.

 

Die beabsichtigten Änderungen sind mit dem Stadtkommando abgestimmt. Diese Satzungsänderungen sollen nach der Verkündung im Amtsblatt zum 01.01.2019 in Kraft treten, um eine bessere Haushaltsplanung durchführen zu können.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: veröffentlichen im Amtsblatt ca. 100,00 €

c)  an Folgekosten: ergeben sich aus der Satzung

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 32000

Produkt / Kostenträger: 1260001

Haushaltsjahr: 2019

 

e)  mögliche Einnahmen: keine ersichtlich


Anlage/n:

  1. Synopse Entschädigungssatzung Feuerwehr vom 17.05.2018
  2. 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 26.06.2014

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synapse Entschädigungssatzung der FFW 17.05.2018 (85 KB)      
Anlage 2 2 Satzung erste Änderung der Aufwandsentschädigung Feuerwehrmitglieder 17.05.2018 (77 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 26.06.2014 (Anlage 2) wird zugestimmt.