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Sachverhalt: Mit Schreiben vom 10.10.2017 sowie 30.11.2017 beantragt die Hansestadt Lüneburg, Fachbereich 5 – Soziales und Bildung –, für das Jahr 2018 die Gewährung von Fördermitteln für
1.) den Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN), 2.) die Stadtteil-Seniorenarbeit, 3.) das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus sowie 4.) das Beratungstelefon gegen Gewalt in der Pflege wie folgt:
Die voraussichtlichen Zuschüsse des Landes (40.000,- EUR), der Pflegekassen (40.684,- EUR) sowie der Zuschuss des Landkreises Lüneburg zur Beteiligung an den Kosten des Senioren- und Pflegestützpunktes (insgesamt 75.000,- EUR p. a.) sind von dem insgesamt benötigten Gesamtkostenrahmen abzusetzen, soweit sich diese Zuschüsse auf die gleichen Fördergegenstände beziehen. Das heißt, die Förderung aus Stiftungsmitteln deckt die nach Einsatz aller Drittmittel tatsächlich verbleibende Finanzierungslücke ab. Eine endgültige Abrechnung der Förderung kann erst zum Jahresende erfolgen, wenn die tatsächlich angefallenen Kosten und Zuschusshöhen bekannt sind.
Im Antrag werden die mit der Förderung verfolgten Ziele, Maßnahmen und Tätigkeiten umfänglich dargestellt. Sie sind dem Stiftungszweck „Errichtung und Betrieb von mildtätigen und sonstigen Einrichtungen sowie Diensten für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe“ gemäß § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzungen zuzuordnen. Die Förderung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN), zuvor Seniorenservicebüro, und der Senioren-Stadtteilarbeit einschließlich des Mehrgenerationenhauses im Geschwister-Scholl-Haus ist auch bereits in den Vorjahren erfolgt und wird durch die Stiftungsaufsicht mitgetragen.
Darüber hinaus beantragt die Paul-Gerhardt-Gemeinde mit Schreiben vom 02.11.2017 an die Hansestadt Lüneburg einen Personalkosten-Zuschuss i.H.v. jährlich 50.000,- EUR für 5 Jahre zum Weiterbetrieb der Kindertafel. Auf den Presseartikel in der Landeszeitung vom 25.11.2017 wird verwiesen. Auch die mit diesem Antrag verfolgten Ziele entsprechen dem Stiftungszweck gemäß § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzungen, sodass diese Förderung grundsätzlich bewilligt werden könnte. Da derzeit jedoch eine direkte Förderung Dritter noch nicht möglich ist, ist der Mittelfluss noch zu klären. Es wird jedoch bereits um Zustimmung zu der Förderung gebeten, um der Paul-Gerhardt-Gemeinde Planungssicherheit geben zu können.
Eine Abwägung der finanziellen Situation der Hospitäler hat ergeben, dass die Förderung 2018 am sinnvollsten aus Mitteln des Hospitals zum Großen Heiligen Geist erfolgen sollte. Die entsprechenden Mittel wurden vorsorglich dort bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 eingeplant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 75,- EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: Bereitstellung von Fördermitteln laut Beschlussvorschlag i. H. v. insg. 439.200,- EUR für 2018 c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 1001 Produkt / Kostenträger: 315011 Haushaltsjahr:2018
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: a) Die Förderung folgender Einrichtungen/Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2018 wird wie folgt beschlossen:
1.) der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN), mit 132.000,- EUR (unter Berücksichtigung der erwarteten Zuschüsse Dritter in Höhe von 155.684,- EUR), 2.) die Senioren-Stadtteilarbeit mit 232.000,- EUR, 3.) das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus mit 20.000,- EUR sowie 4.) das Beratungstelefon gegen Gewalt in der Pflege mit 5.200,- EUR.
Der genaue Förderbetrag ergibt sich dabei nach Abrechnung der tatsächlichen Personal- und Sachkostenaufwendungen am Ende des Haushaltsjahres. Die Zuschüsse des Landes, der Pflegekasse und des Landkreises Lüneburg werden hierbei in Abzug gebracht, soweit sie sich auf die gleichen Fördergegenstände beziehen.
b) Darüber hinaus wird die Kindertafel, betrieben von der Paul-Gerhardt-Gemeinde, mit jährlich 50.000,- EUR für 5 Jahre unterstützt.
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