Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat am 16.08.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 „Altenbrückerdamm/Lüner Damm“ beschlossen. Es ist das Ziel der Hansestadt Lüneburg, die Gestaltungs- und die Freiflächenqualitäten dieses innenstadtnahen Quartiers zu bewahren und vor städtebaulich unangemessenen Veränderungen zu schützen. Am 18.08.2016 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg für denselben Geltungsbereich eine Veränderungssperre Nr. 03/2016 gem. der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese ist am 08.09.2016 in Kraft getreten. Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer einer Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf der 2 Jahre automatisch außer Kraft. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich ergeben, dass eine Flora-, Fauna-, Habitat-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Diese liegt nun vor und wird inhaltlich in die Unterlagen eingearbeitet. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden, die negativen Einfluss auf die vorhandene oder benachbarte Bebauung nehmen, soll die bestehende Satzung über die Veränderungssperre Nr. 03/2016 um 1 Jahr verlängert werden. Die Satzung der Veränderungssperre Nr. 03/2016 mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:175,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: 1 Anlage Satzungstext mit Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
Die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 03/2016 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 171 „Altenbrücker Damm/Lüner Damm“ wird gemäß § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
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