Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich den folgenden Beschluss: - Der Rat macht von der in § 32 Abs. 6 Satz 5 NKomVG A.F. geregelten Abwendungsbefugnis Gebrauch und entscheidet im Sinne des Bürgerbegehrens.
- Der Rat beschließt, dass die Hansestadt Lüneburg bis 2030 klimaneutral wird. Als Klima-Aktionsplan wird der bereits verabschiedete Klimaschutzplan 2030 herangezogen, angepasst und fortgeschrieben, welcher die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen, rechtlich möglichen Maßnahmen beinhaltet.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 42 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3
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