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Vorlage - VO/9736/21  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services
09.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Internen Service ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Hansestadt Lüneburg jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, den der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließen muss.

 

Der Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg weist für das Haushaltsjahr 2020 einen Überschuss von 10.847.720,37 € aus.

 

Als Anlage (1) ist der Vorlage der Band I der Jahresrechnung beigefügt. Dieser enthält auf Seite 3 die Feststellung des Jahresabschlusses sowie ab Seite 4 den zur Erläuterung des Ergebnisses erstellten Rechenschaftsbericht.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 und weiterer Prüfungsschwerpunkte einen Schlussbericht erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (2) beigefügt. Die Prüfung des Jahres 2020 hat zu Prüfungsbemerkungen geführt. Die Stellungnahme der Verwaltung ist dieser Vorlage als Anlage (3) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2020 mit allen detaillierten Auswertungen kann während der Dienstzeit in der Poststelle im Rathaus eingesehen werden.

 

Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass der Jahresabschluss 2020 den gesetzlichen Bestimmungen entspricht (siehe Ziffer 6 des Schlussberichtes).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 0 €

c)  an Folgekosten: n/a 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage (1) JR-2020 Hansestadt – Bd. 1 mit Rechenschaftsbericht

Anlage (2) Schlussbericht HLG 2020

Anlage (3) Stellungnahme der Verwaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 JR-2020 Hansestadt - Bd 1mit Rechenschaftsbericht (11987 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Schlussbericht 2020 (720 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung 2020 (187 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Jahresabschluss 2020 der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage (1), Seite 3.

 

b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.