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Vorlage - VO/09837/21  

 
 
Betreff: Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung); 15. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kibscholl
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie  30 - Rechtsamt
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Aus der Runde der Fraktionsvorsitzenden und der Gruppensprecherin wurde der Wunsch zur Anpassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) an die Verwaltung herangetragen und hierzu konkrete Änderungen vorgeschlagen.

 

Es wurden insbesondere die Beträge von bereits bestehenden Aufwandsentschädigungen für besondere Funktionen angepasst, Aufwandsentschädigungen für einzelne besondere Funktionen neu aufgenommen sowie die Höhe von Sitzungsgeldern und die Modalitäten bei ausschließllicher Nutzung des digitalen Ratsinformationssystems verändert. Diese Veränderungen wurden durch die Verwaltung in den beigefügten Satzungsentwurf aufgenommen. Verwaltungsseitig wurden weitere Anpassungen des Satzungstextes vorgenommen, um Regelungslücken zu schließen oder Klarstellungen vorzunehmen.

 

Der neue Satzungsentwurf ist in einer Lesefassung der Anlage 1 zu entnehmen. In Anlage 2 ist die im Amtsblatt zu veröffentlichende Änderungssatzung zum aktuellen Entwurf zu finden.

 

Die neue Satzung soll zum 01.01.2022 in Kraft treten. Die Anpassung der Satzung führt zu deutlichen Mehraufwendungen im Produkt 111015 „Betreuung politischer Gremien“ (siehe finanzielle Auswirkungen). Die erhöhten Ansätze für die betroffenen Sachkonten werden für die Haushaltsplanung 2022ff. angemeldet.


 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:     2.250 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.     ---

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 125 € (Amtsblattveröffentlichung)

c)  an Folgekosten:    Erhöhung der Ansätze um 67.000 € (für 2022), 47.000 € (für 2023-2025), 67.000 € (für 2026)// durchschnittliche Erhöhung in den 5 Jahren der Wahlperiode: 55.000 €/ Jahr

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 X Nein (Erhöhungen werden zur Haushaltsplanung 2022 ff. angemeldet) 

Teilhaushalt / Kostenstelle:     01000 - Büro der Oberbürgermeisterin

 Produkt / Kostenträger:     Produkt 111015 Betreuung politischer Gremien

 

 Sachkonto 4421000 „Aufw. f. ehrenamtliche u. sonstige Tätigkeit“

      Ansatz (alt): 267.000 €, Ansätze (neu):

  2022:               320.000 €

  2023-2025:      300.000 €

  2026:               320.000 € 

 Sachkonto 4458000 „Erstattungen an übrige Bereiche“

           Ansatz (alt): 69.000 €, Ansatz (neu): 83.000 €

 

 Haushaltsjahr:     2022ff.

 

e)  mögliche Einnahmen:     keine

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

positiv und negativ

Fahrten zu den Gremiensitzungen oder sonst. Terminen können, je nach individueller Wahl des Fortbewegungsmittels, CO2 verursachen. Für die Ratsfrauen und Ratsherren wird durch eine Fahrtkostenpauschale in Höhe der HVV-Monatskarte ein Anreiz zur Nutzung des ÖPNV als Alternative zum Pkw geschaffen.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

positiv

Durch die Arbeit der politischen Gremien wird die soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion aller Menschen gefördert.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

positiv

Den Fraktionen/ Gruppen soll es über die Fraktions-/ Gruppenkostenzuschüsse ermöglicht werden, die eigenen Beschäftigten tätigkeitsentsprechend und angelehnt an die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TvöD), zu bezahlen

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ___ k. A._____ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ___k. A._____ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 


c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lesefassung Entwurf Satzungstext (144 KB)      
Anlage 2 2 Änderungsatzung zur Entschädigungssatzung (308 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte 15. Änderungssatzung zur Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) wird beschlossen.

 

 

Anlagen:

 

1. Lesefassung Satzungstext (neu)

2. 15. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung