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Vorlage - VO/09805/21  

 
 
Betreff: Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2020
- Gebührenbedarfsberechnung 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 21 - Steuern
Bearbeiter/-in: Bauch, Miriam  Bereich 31 - Umwelt
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Betriebsabrechnung 2020 (Gesamtbetrachtung)

Die Betriebsabrechnung 2020 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 1,8 Mio.€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2018 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 924,2 T€.

 

Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2020 auf Basis der Betriebsabrechnung 2019 für das Jahr 2021 festgesetzt.

 

Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.

 

Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2020 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2022 ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

 


Rückschau zur Abwasserbeseitigung

Seit 01.07.2005 gilt im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg die getrennte Abwassergebühr. Bis zur Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde eine Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von 1,60 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) erhoben. Mit Einführung der getrennten Gebühr betrug sie für die Schmutzwassergebühr 1,16 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,44 € je m² überbaute und befestigte Fläche.

 

Betrachtet man die Entwicklung der getrennten Abwassergebühr seit ihrer Einführung ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,65 € je m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,39 € je m² versiegelte Fläche.

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2022 Schmutzwasser

Die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH betragen für das Jahr 2020 nur 7,7 Mio.€, dies sind etwa 1,4 Mio.€ Minderaufwendungen zum Haushaltsansatz. Dieser Einmaleffekt ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in der Klärschlammbeseitigung mehr der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden konnte als geplant und somit weniger Klärschlamm in die mit höheren Kosten verbundene Verbrennung gegeben werden musste. Um aber grundsätzlich dem erhöhten Unterhaltungs- und Reparaturaufwand sowohl des städtischen Kanalnetzes als auch des Klärwerks gerecht zu werden, entsprechen die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH für das prognostizierte Jahr 2022 den Haushaltsansätzen aus 2021 und 2022.

 

Für die Zukunft muss man aufgrund der Klärschlammverordnung davon ausgehen, dass die Klärschlämme vermehrt der Verbrennung zugeführt werden. Zusätzlich zu den erhöhten Entgelten ist eine stetige Steigerung der Personalkosten insbesondere durch Neueinstellungen und Tarifabschlüsse zu erkennen.

 


Im Jahr 2018 wurde mit der Vorlage VO/8152/18 eine Anpassung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr in zwei Schritten beschlossen:

 

- Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 1,30 €/m³ auf 1,45 €/m³ zum 01.01.2019

- Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 1,45 €/m³ auf 1,65 €/m³ zum 01.01.2020

 

Durch die separaten Gebührenanpassungen zum 01.01.2019 und 01.01.2020 erfolgte ein moderater Anstieg der Gebühren. Die Erhöhung hat dem negativen Trend in der Schmutzwasserbeseitigung entgegengewirkt, so dass die negativen Vorträge abgebaut werden können.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2022 (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 538001 Schmutzwasserbeseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2018

2019

2020

2021

2022

Erlöse

8.951.226

9.194.749

10.276.753

10.437.782

10.717.568

Kosten

8.562.997

9.260.482

8.320.686

9.683.796

9.711.756

Jahresbezogenes Ergebnis

388.229

-65.733

1.956.067

753.986

1.005.812

Vortrag aus Vorvorjahr

-3.184.716

55.301

-2.832.489

-10.181

-904.476

Ergebnisverzinsung

-36.002

251

-28.054

1.426

-1.610

Gesamtergebnis

-2.832.489

-10.181

-904.476

+745.231

+99.726

 

Es wird empfohlen, die derzeitigen Schmutzwasserbeseitigungsgebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Schmutzwassergebühren ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine weitere Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2022 Niederschlagswasser

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2022 (detailiert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 538001 Niederschlagswasserbeseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2018

2019

2020

2021

2022

Erlöse

3.196.955

3.264.470

3.228.579

3.202.618

3.202.632

Kosten

3.455.571

3.710.861

3.368.407

3.853.804

3.582.044

Jahresbezogenes Ergebnis

-258.616

-446.391

-139.828

-651.186

-379.412

Vortrag aus Vorvorjahr

374.937

1.261.644

119.282

829.406

-19.710

Ergebnisverzinsung

2.961

14.153

836

5.342

-78

Gesamtergebnis

+119.282

+829.406

-19.710

+183.562

-399.200

 

Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut. Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung in der Niederschlagswasserbeseitigung ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 1

Anlage 2: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 2

Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2022

Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2022

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 90,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Klimaauswirkungen bewerten

 

a) Mehrfachnennungen sind möglich.

 

   Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

□   Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder
 

□   Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b) 

   Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

□   Die Vorgaben wurden eingehalten.

□   Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

   Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 1 (52 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 2 (79 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2022 (60 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2022 (56 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2020 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zugestimmt. Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren bleiben unverändert.