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Vorlage - VO/09818/21  

 
 
Betreff: Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Sicherstellung von Angeboten der Jugendarbeit in der Innenstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Niklas Hampe
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Beteiligt:Fachbereich 4 - Kultur
Bearbeiter/-in: Hampe, Niklas  01 - Büro der Oberbürgermeisterin
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT V
   Bereich 52 - Soziale Dienste
   Fachbereich 5b - Familie und Bildung
   DEZERNAT VI
   DEZERNAT II
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Zur Sicherstellung

- der kulturellen Jugendarbeit im Salon Hansen sowie der selbstorganisierten Jugendgruppen und -verbandsarbeit im "Café Finke"

- und der Offenen Jugendarbeit des Jugendzentrums Stadtmitte in Kooperation mit Ausbildung und Arbeit gGmbH in der Salzstr.1

sind die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

Kulturelle Jugendarbeit im Salon Hansen und selbstorganisierte Jugendgruppen und -verbandsarbeit im "Café Finke"

 

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg fasste am 12.10.2021 Beschlüsse zur

a) Bezuschussung- und Kooperation mit dem gemeinnützigen Betreiber des Salon Hansens (VO 9619/21 bzw. VO 9619/21-1) in Höhe von 50.000€ p.a., damit dieser ein neues Konzept zur kulturellen Jugendarbeit umsetzt.

b) Bezuschussung und Kooperation des Christlichen Verein Junger Menschen e.V. (CVJM) in Höhe von 24.000€ p.a. (CVJM VO 9620/21 bzw. VO 9620/21-1) mit dem Ziel der Etablierung eines zentral gelegenen Ortes in der Innenstadt, an dem Jugendverbände, Vereine und Initiativen Raum finden für Treffen und Veranstaltungen (im Sinne eines Haus der Jugend).

Beide Verträge sollen zum 01.01.2022 geschlossen werden.

 

Hintergrund war ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.11.2020 (VO/9234/20), mit dem die Verwaltung zunächst beauftragt wurde, für die Schaffung eines sozial-kulturellen Zentrums geeignete Immobilien zu evaluieren und eine Umsetzung zu prüfen. Die Konzepte der Betreiber des Salon Hansens sowie des Café Finke (CVJM), als mögliche Träger der Angebote der (kulturellen) Jugendarbeit, waren bereits im Jugendhilfeausschuss (sowie im Kulturausschuss) im Juli 2021 mehrheitlich auf positive Resonanz gestoßen.

Derzeit ist die Finanzierung der Zuschüsse haushaltsrechtlich nicht gesichert. Aus diesem Grund ist es für die Umsetzung des Verwaltungsauftrages notwendig einen Beschluss zu fassen, der es der Verwaltung ermöglicht, zunächst für das Jahr 2022 Vorverträge mit den Trägern der Angebote abzuschließen. Darüber hinaus bedarf es für eine längerfristige Zusammenarbeit jeweils des Bekenntnisses des Rates der Hansestadt, das beschriebene Angebot mindestens bis zum 31.12.2026 zu bezuschussen.

 

Für Kinder und Jugendliche leitet sich aus dem Sozialgesetzbuch VIII ein objektiver Rechtsanspruch auf ein Angebot der Kinder- und Jugendarbeit ab, die eine Pflichtaufgabe der Hansestadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe darstellt und damit sachlich und zeitlich unabdinglich ist.  Die rechtliche Grundlage für die Angebote bilden §11 und §12 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII. Gemäß §11 Abs. (1) und Abs. (2) sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Kulturelle Bildung wird hier als ein Schwerpunkt der außerschulischen Jugendarbeit genannt.  Jugendarbeit wird grundsätzlich angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Hansestadt selbst.  Das Angebot der kulturellen Jugendarbeit wird, wie in den oben genannten Vorlagen beschrieben, ebenso wie das Angebot und die Räumlichkeiten im Café Finke, als Bestandteil eines, in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring entstehenden Konzepts des "Dezentralen Haus der Jugend", eine wichtige Rolle spielen.

 

Der Salon Hansen wird seit dem 01.10.2021 durch den gemeinnützigen Verein Originalton geführt. Das geplante Angebot der kulturellen Jugendarbeit bildet eine der beiden Säulen im neuen Gesamtkonzept des Vereins zum Betrieb des Salon Hansens. Die zweite Säule ist der Erhalt eines vielfältigen Kulturprogramms, mit Live-Konzerten verschiedener Genres, Unterhaltungs- und Bildungsformaten, Spendenveranstaltungen und Non-Profit-Events, Nachwuchsförderung sowie der Zusammenarbeit mit regionalen Dienstleistungsunternehmen und Lüneburger Kulturinitiativen. Ohne eine Bezuschussung der gemeinnützigen kulturellen Jugendarbeit könnte dieses Angebot nicht umgesetzt werden. Ein Wegfall des geplanten Zuschusses würde folglich darüber hinaus vermutlich das Gesamtkonstrukt und den weiteren gemeinnützigen Betrieb des Salon Hansen als Kulturort in Frage stellen.

Ähnlich verhält es sich hinsichtlich der Bezuschussung des CVJMs und des Betriebs des Café Finke. Ohne Bezuschussung des Angebots wird der CVJM den Standort und sein Angebot in der Finkstraße voraussichtlich aufgrund der Kosten nicht mehr halten können. Damit würde einer der wenigen (gut besuchten und genutzten) Orte für Jugendgruppen, Initiativen und Verbände nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Zukünftige offene Jugendarbeit des Jugendzentrums Stadtmitte in Kooperation mit Ausbildung und Arbeit gGmbh in der Salzstr.1

 

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg fasste am 12.10.2021 auch den Beschluss zur

c) Bezuschussung- und Kooperation mit dem gemeinnützigen Träger Ausbildung und Arbeit gGmbH(VO 9617/21 bzw. VO 9617/21-1) in Höhe von max. 49.000€ p.a., für den gemeinsamen Betrieb des Jugendzentrums Stadtmitte in den Räumen des Trägers in der Salzstraße 1.

Der Vertrag soll zum 01.01.2022 geschlossen werden.

 

Hintergrund ist hier der Beschluss des Rates vom 28.04.2020 (VO 8896/20) zur Veräußerung des Erbbaurechts des Flurstücks 120/5 in der Katzenstraße 1a und dem darauf stehenden Gebäude. In der Katzenstraße 1a soll zukünftig ein "Social-Impact-Lab" entstehen. Die Verwaltung erhielt den Auftrag alternative Räumlichkeiten für das Jugendzentrum zu prüfen. Verkauf und Beurkundung erfolgten am 10.06.2021. Im Mai 2021 ist der Träger Ausbildung und Arbeit gGmbH aufgrund von Presseberichten an die Hansestadt mit dem Vorschlag einer Kooperation herangetreten. Gemeinsam wurde ein Konzept erarbeitet. Das Konzept ist bereits im Jugendhilfeausschuss im Juli 2021 mehrheitlich auf positive Resonanz gestoßen.

Derzeit ist die Finanzierung des Zuschusses haushaltsrechtlich nicht gesichert. Aus diesem Grund ist es für die Umsetzung des Verwaltungsauftrages notwendig einen Beschluss zu fassen, der es der Verwaltung ermöglicht zunächst für das Jahr 2022 einen Vorvertrag mit dem Träger Ausbildung und Arbeit abzuschließen. Darüber hinaus bedarf es für eine längerfristige Zusammenarbeit des Bekenntnisses des Rates der Hansestadt, das beschriebene Angebot mindestens bis zum 31.12.2026 zu bezuschussen.

Auch das sozialpädagogische Angebot des Jugendzentrums ist eine Pflichtaufgabe der Hansestadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor dem Hintergrund der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII (siehe oben), woraus sich eine sachliche und zeitliche Unabdinglichkeit ableiten lässt. Ziel ist der Erhalt und die Weiterentwicklung eines Jugendzentrums an einem zentralen Standort in der Innenstadt als sozialpädagogischem Angebot mit niedrigschwelligem Charakter für Kinder und Jugendliche, die durch andere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (wie Gruppenangebote oder Verbandsarbeit) nicht erreicht werden.

Der Auszug des Jugendzentrums aus der Katzenstraße muss im Februar 2022 erfolgen. Die Herrichtung der Räumlichkeiten in der Salzstraße zum Betrieb des Jugendzentrums nach Vertragsabschluss mit der Ausbildung und Arbeit wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Weitere bauliche Änderungen am Gebäude in der Salzstraße können voraussichtlich im laufenden Betrieb vorgenommen werden. Sozialdezernat und Baudezernat der Hansestadt werden Herrichtung und Umbaumaßnahmen eng begleiten, um Fach- und Strukturqualität der Jugendarbeit sicherzustellen. 

Für die Übergangszeit strebt der Bereich 52 die Einrichtung einer zentralgelegenen sozialpädagogischen Anlauf- und Beratungsstelle in einem bereits von der Hansestadt genutzten Gebäude für die Jugendzentrumsbesucher*innen und weitere Jugendliche an. Zudem wird auf die verschiedenen Jugendtreffs in den Stadtteilen hingewiesen.

Anfang Dezember trat die Käuferin der Katzenstraße 1a an die Hansestadt heran und unterbreitete das Angebot einer Anmietung einer Etage des Gebäudes für das Jugendzentrum nach der Sanierung im Jahr 2022. Diese Möglichkeit wurde durch die Verwaltung geprüft. Aufgrund der zu erwartenden höheren Mietkosten, der geringeren und nicht abgetrennten Nutzfläche im Vergleich zu den Räumen in der Salzstraße sowie aufgrund des Stimmungsbildes unter jugendlichen Besucher*innen und beim Stadtjugendring, wurde das Angebot nicht weiterverfolgt.

 

Bereitstellung der Haushaltsmittel zur Sicherstellung der Angebote

 

Da die geplanten Zuschüsse für die Jahre 2022 bis 2026 im Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen waren, schlägt die Verwaltung vor, mit den Trägern der Angebote zunächst Vorverträge ab dem 01.01.2022 für ein Jahr zu schließen, verbunden mit der Absichtserklärung bei einer Haushaltsgenehmigung 2022 Kooperations- und Zuschussverträge bis 2026 zu schließen.

Um für das Jahr 2022 die erforderlichen Vorverträge zu schließen sind die notwendigen Aufwandsermächtigungen bereits im Haushaltsjahr 2021 außerplanmäßig in Höhe von insgesamt 123.000 € (Teilbeträge 50.000 €, 24.000 € und 49.000 €) als Deckung bereitzustellen. Zur Sicherstellung der Finanzierung werden die außerplanmäßigen Haushaltsermächtigungen in das kommende Jahr 2022 per Haushaltsrest übertragen.

Die Deckung kann aus Minderaufwendungen bei der Übermittagsbetreuung in Grundschulen/Ganztagsschule bereitgestellt werden, da diese nicht im kalkulierten Umfang ausgeschöpft wurden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 268€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

zu Beschluss A) max. 123.000 € p.a. bis 31.12.2026

zu Beschluss B) voraussichtlich 123.000€ p.a. bis 31.12.2026 und max. 206.000€ p.a. (nach Renteneintritt des städtischen Personals) bis 31.12.2026.

 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja , bei Zustimmung des außerplanmäßigen Aufwands im Jahr 2021 und Übertragung als HAR nach 2022. Der Finanzplanungszeitraum bleibt hiervon unberührt. Über die Kompensationen von Mehraufwendungen im Budget ist in diesem Zuge ggfs. zu beschließen.

 

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 55720

 Produkt / Kostenträger: 4318020 / 21100103

 Haushaltsjahr: 2022

 

e)  mögliche Einnahmen: ggf. Teilfinanzierung durch Landkreis. Hierzu finden aktuell Gespräche statt.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 4 Stellungnahme Stadtjugendring Jugendzentrum (1679 KB)      
Anlage 5 5 Stellungnahme zu SJR Stellungnahme (454 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt stimmt der Bereitstellung der außerplanmäßigen Aufwendungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 12.10.2021 zu:

 

A)     Für das Haushaltsjahr 2021 stimmt der Rat der Hansestadt Lüneburg der Bereitstellung einer außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 50.000€ für das Angebot der kulturellen Jugendarbeit im Salon Hansen, einer außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 24.000€ für das Angebot des CVJM im Café Finke sowie einer außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 49.000€ für das Angebot der Offenen Jugendarbeit (Jugendzentrum) in der Salzstraße 1 gem. § 117 NKomVG zu. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen bei der Übermittagsbetreuung in Grundschulen/Ganztagsschulen. Zur Sicherstellung der vertraglichen Verpflichtungen werden die Haushaltsermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 als Haushaltsausgaberest in das Jahr 2022 übertragen.

 

B)     Für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 bekennt sich der Rat der Hansestadt Lüneburg zur Bezuschussung des Angebots der kulturellen Jugendarbeit im Salon Hansen über das Jahr 2022 hinaus bis zum 31.12.2026 in Höhe max. 50.000 € p.a.. Er bekennt sich zur Bezuschussung des Angebots des CVJM zur selbstorganisierten Jugendgruppen und -verbandsarbeit im "Café Finke" über das Jahr 2022 hinaus bis zum 31.12.2026 in Höhe von max. 24.000 p.a.. Weiterhin bekennt er sich zur Bezuschussung des Angebots des gemeinnützigen Trägers Ausbildung und Arbeit (A&A GmbH) zum Betrieb eines Jugendzentrums in Kooperation mit der Hansestadt Lüneburg über das Jahr 2022 hinaus bis zum 31.12.2026. Die Höhe des Zuschusses an A&A GmbH) beträgt zunächst max. 49.000€. Ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts (voraussichtlich Mitte 2026) der von der Hansestadt zur Verfügung gestellten Fachkraft, stellt die A&A GmbH hauptamtliches pädagogisches Personal in entsprechendem Umfang zur Verfügung und der Zuschuss der Hansestadt erhöht sich auf max. 132.000€ p.a..

Das zusätzliche Haushaltsvolumen für die Jahre 2023-2026 beträgt somit insgesamt mindestens 492.000 €. Im Zuge der Haushaltsberatungen 2022 ist über das Gesamtbudget des Fachbereiches 5 zu beraten. Über die Kompensation von Mehraufwendungen im Budget ist in diesem Zuge ggfs. zu beschließen. Dabei ist zu bedenken, dass es sich bei dem Angebot der offenen Jugendarbeit um eine Pflichtaufgabe nach dem Sozialgesetzbuch VIII der Hansestadt Lüneburg handelt.

 

(Korrektur aufgrund eines Hinweises im Verwaltungsausschuss am 16.12.2021)

 

 

Anlage/n:

-          Entwurf Vorvertrag Zuschuss und Kooperation Salon Hansen

-          Entwurf Vorvertrag Zuschuss und Kooperation Finke

-          Entwurf Vorvertrag Kooperation und Zuschuss Ausbildung und Arbeit