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Vorlage - VO/09838/21  

 
 
Betreff: Mittelbereitstellung zur Umsetzung der Ausschreibung des Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplans (NUMP)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kipke
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Beteiligt:Bereich 35 - Mobilität
Bearbeiter/-in: Kipke, Jürgen  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
16.12.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg
21.12.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

I. Hintergrund Nachhaltiger Urbaner Mobilitätsplan (NUMP)

In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.04.2021 (vgl. VO/9480/21) wurden durch die Verwaltung die Planungen zur Erstellung eines nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplanes vorgestellt und seitens des Ausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

In ihm sollen die Themen "Mobilität" im Sinne des Bedürfnisses nach örtlicher Veränderung und "Verkehr" im Sinne der verschiedenen Verkehrsträger, -formen und -infrastrukturen einschließlich der jeweiligen Verkehrsregeln nach einer Bestandsanalyse und Zieldefinition in einem integrierten Ansatz zusammengeführt werden und ein Maßnahmenpaket und Handlungskonzept zur Erreichung einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Mobilität in Lüneburg entstehen. Erste Teilgutachten als Vorbereitung für ein großes Gutachten wurden bereits in den vergangenen Monaten beauftragt um Basisdaten zu ermitteln.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 wurde durch den Bereich 35 -Mobilität- ein Ansatz von 250.000 Euro angemeldet, um eine ganzheitliche Beauftragung des Mobilitätsgutachtens umsetzen zu können. Im Spätsommer des Jahres 2021 wurde zusätzlich durch das Auflegen des Förderprogrammes des Landes Niedersachsen "Perspektive Innenstadt" aus sog. REACT EU-Mitteln die Möglichkeit eröffnet u.a. die Erstellung des NUMP in dem Teilsegment der Innenstadtmobilität in Höhe von rd. 100.000 Euro (Förderung rd. 90.000,- €, kommunaler Eigenanteil rd. 10.000,- €) fördern zu lassen. Hintergrund ist, dass das vorgenannte Förderprogramm unter dem Eindruck der Pandemie die Stärkung der Innenstädte zum Ziel hat und daher ein räumlich vorgegebenes Fördergebiet (Innenstadt) besteht.

 

Um kurzfristig nach Vorliegen des Förderbescheides das Teilsegment Innenstadt umsetzen zu können, wurde durch den Rat der Hansestadt am 13.10.2021 (VO/9648/21) bereits der Eigenanteil in Höhe von 10.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt. Dem städtischen Antrag wurde durch den Fördermittelgeber in der ersten Stufe entsprochen. Diese Förderung bedingt allerdings eine Umsetzung der angemeldeten Projekte, d.h. des „Teilgutachtens Innenstadt“ bis zum 31.03.2023.

 

Der Landkreis Lüneburg strebt in den kommenden zwei Jahren ebenfalls die Erstellung eines Mobilitätsgutachtens (als Fortschreibung seines Integrierten Mobilitätskonzeptes (IMK)) für seinen Zuständigkeitsbereich an. Landkreis und Hansestadt Lüneburg haben bereits im "Lüneburg-Vertrag 2020-2029" die intensive Zusammenarbeit in Fragen der landkreisweiten Mobilitätsentwicklung vereinbart und streben wegen der räumlichen Zusammenhänge und gegenseitigen Abhängigkeiten gemeinschaftliche Ansätze zur Erzielung einer Mobilitäts- und Verkehrswende an. Im Zusammenhang mit den zu beauftragenden Gutachten wird deshalb eine aufeinander abgestimmte, widerspruchsfreie Gutachtenerarbeitung angestrebt. Die Leistungsbeschreibung für das Vergabeverfahren soll daher gemeinsam erarbeitet und die Beauftragung eines einheitlichen Sachverständigenbüros für die Erstellung beider Gutachten ebenso gemeinsam erfolgen. Diese Zusammenarbeit bei dem europaweiten Vergabeverfahren muss noch durch eine Kooperationsvereinbarung fixiert werden, die im Mobilitätsausschuss des Landkreises am 02.12.2021 bereits behandelt wurde.

 

II. Notwendigkeit der Bereitstellung zusätzlicher außerplanmäßiger Haushaltsmittel

Die mit dieser Vorlage vorgeschlagene außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln sollte aus Sicht der Verwaltung aus zweierlei Gründen erfolgen:

 

1. Durch die bereits erfolgt außerplanmäßige Mittelbereitstellung des kommunalen Förderanteils in Höhe von 10.000,- € ist zwar eine Vergabe des „Teilgutachtens Innenstadt“ abgesichert. Die fachlich zwingend anzustrebende Kooperation mit dem Landkreis Lüneburg in der Vergabe eines Gesamtgutachtens kann damit aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zeitnah erfolgen und könnte erst nach Genehmigung des Haushalts 2022 erfolgen.

 

2. Durch die Kommunalwahlen sind die Haushaltsberatungen für das kommende Jahr beim Landkreis und der Hansestadt mit einem zeitlichen Versatz gestartet, so dass mit einem Inkrafttreten des Haushaltes 2022 frühestens ab Juli 2022 gerechnet werden kann. Folglich wäre eine rechtskonforme, weil finanziell abgesicherte, Ausschreibung und das europaweite Vergabeverfahren erst ab diesem Zeitpunkt umsetzbar. Bei einer Vergabeverfahrensdauer von rd. 4-6 Monaten entstünde damit ein Zeitverzug bei der Erstellung des NUMP (als Teil des von Landkreis und Stadt zu beauftragenden Mobilitätsgutachtens), der angesichts der Dringlichkeit der Aufgabe schwer vertretbar.  

 

Darüber hinaus wäre die Erstellung des Teilgutachtens für die Innenstadtverkehre (wiederum als Teil der städtischen Gesamtbetrachtung) aufgrund der Fördervorgaben – Umsetzung bis zum 31.03.2021 – mindestens gefährdet; die Förderung von 90.000 Euro würde verloren gehen.

 

Zur Sicherstellung der Förderung über das Programm "Perspektive Innenstadt" und die zeitnahe Ausschreibung der kombinierten Mobilitätsgutachten ist somit zum jetzigen Zeitpunkt die finanzielle Absicherung für eine Gesamtvergabe herzustellen.

 

Dies muss durch einen Beschluss des Rates zur außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln nach § 117 NKomVG noch aus den Mitteln des Haushaltsjahres 2021 erfolgen.

 

Das Dezernat III kann zur Deckung der noch für die Gesamtbeauftragung erforderlichen 240.000 Euro Minderaufwendungen aus den Budgets der Bereiche 31, 32 und 35 Verfügung stellen:

 

 

 

 Budget des Bereiches 31:  25.000 Euro

Sowohl Corona-bedingt als auch personell bedingt sind Minderaufwendungen für Gutachten zu verzeichnen. Ein Beweissicherungsverfahren im Wasserrecht wurde nicht in die Wege geleitet. Zuletzt kam es zu allgemeinen Einsparungen im Bereich der laufenden Verwaltung (Aus- und Fortbildungen, Reisekosten, Büromaterialien, Unterhaltungsaufwendungen, etc.).

 

 Budget des Bereiches 32: 159.000 Euro

Mittel in Höhe von 159.000,- € entstammen den Minderaufwendungen im Bereich Ordnung (38.000 EUR) und Feuerwehr (121.000 EUR).

 

Die eingesparten Mittel im Bereich Ordnung sind auf nicht notwendige Kampfmitteluntersuchungen und -räumungen zurückzuführen.

 

Die Minderaufwendungen der Feuerwehr resultieren Corona-bedingt u. a. aus einer geringen Anzahl von durchgeführten Übungsdiensten und den damit verbundenen geringeren Aufwandsentschädigungen (zudem weniger Nachteinsätze im Vergleich zum Vorjahr), abgesagten Veranstaltungen, weniger Beschädigungen durch Übungseinsätze, etc. sowie durch einen generell geringeren Unterhaltungsaufwand.

 

 Budget des Bereiches 35: 56.000 Euro

Die Minderaufwendungen werden durch Einsparungen im Stadtbusverkehr realisiert. Hierzu ist anzumerken, dass Leistungen im ÖPNV durch den Landkreis Lüneburg aus vorangegangen Jahren noch in Rechnung gestellt werden, in denen die Hansestadt Lüneburg aufgrund einer Finanzierungsvereinbarung Zuschüsse für das Leistungsangebot im Stadtbusverkehr zahlen musste. Nach Auslaufen der entsprechenden Finanzierungsvereinbarung werden diese finanziellen Leistungen an den Landkreis künftig entfallen und sind daher in den Folgejahren im Haushalt der Stadt auch nicht mehr veranschlagt. Die für 2021 veranschlagten Mittel erfolgten aufgrund einer vorsichtigen Planung.

 

Bei Beschluss der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung und entsprechender Mittelübertragung in das Haushaltsjahr 2022 kann die in der VO/9480/21 dargestellte Mittelanmeldung für den NUMP für das Jahr 2022 entfallen. Bei positivem Bescheid zur Aufnahme im Förderprogramm „Perspektive Innenstadt“ würde zudem der Eigenanteil um voraussichtlich 90.000 Euro reduziert werden und den städtischen Haushalt in dieser Höhe entlasten.

 

Folgenabschätzung:

 

Durch die Mittelbereitstellung und die damit mögliche Beauftragung des NUMP/Gesamtgutachtens ergeben sich keine nennenswerten unmittelbaren Auswirkungen im Bereich Nachhaltigkeit und CO2-Emmissionen, weswegen auf eine Darstellung dieser Kriterien verzichtet wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 297,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 250.000,- € (240.000,- € außerplanmäßige Mittelbereitstellung zzgl. 10.000,- € bereits außerplanmäßiger Mittelbereitstellung für den kommunalen Eigenanteil)

 

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja, sofern, der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung zugestimmt wird.

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse 

 Produkt / Kostenträger:  diverse

 Haushaltsjahr:  2021

 

e)  mögliche Einnahmen: Zuweisungen im Rahmen des React-Förderprogramm „Perspektive Innenstadt in Höhe von voraussichtlich 90.000 Euro

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bereitstellung von außerplanmäßigen Aufwendungen im Umfang von 240.000 Euro zur zeitnahen Umsetzung der Ausschreibung für den Nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan (NUMP) der Hansestadt Lüneburg wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt.

Die Deckung erfolgt aus dem Budget des Bereichs 31 (Minderaufwendungen Gutachten für Beweissicherungsverfahren im Wasserrecht und Geschäftsaufwand), dem Budget 32 (Minderaufwendungen Kampfmitteluntersuchungen und Feuerwehr) sowie dem Budget 35 (Minderaufwendungen bei dem Stadtbusverkehr).

 

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Anlagen: