Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/9756/21  

 
 
Betreff: 3. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung; redaktionelle Anpassungen und Änderungen zu Miteigentum, Hinterliegergrundstücken und Fälligkeiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dibowski
Federführend:Bereich 21 - Steuern Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Dibowski, Ralf  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung – SRGS –) vom 21.12.2017 – in der z.Z. geltenden Fassung – bedarf in geringem Umfang einer redaktionellen Anpassung. Weiterhin sind Änderungen einzuarbeiten, die sich aus Praxis und Rechtsprechung ergeben.

 

 

1. Redaktionelle Änderungen

(Artikel 1 Nr. 1 der Änderungssatzung)

 

Das Erbbaurecht ist nicht mehr im BGB sondern im Erbbaurechtsgesetz geregelt, zu den dinglich Nutzungsberechtigten zählen auch die Wohnungserbbauberechtigten nach § 30 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und bei den Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsberechtigten (§ 31 WEG) war lediglich die Schreibweise zu vereinheitlichen.

 

 

2. Miteigentum

(Artikel 1 Nr. 2 der Änderungssatzung)

 

Für die Heranziehung von Miteigentumsanteilen einer Bruchteilsgemeinschaft (§ 741 ff. BGB) bei den einzelnen Miteigentümern ist die Regelung, wie die Bemessungsgrundlage anteilig zu berechnen ist, deutlicher und gleichheitsgerecht auszugestalten. Das betrifft auch solche Miteigentumsanteile, die im Grundbuch nicht als selbständige Grundstücke eingetragen sind.  

 

3. Hinterliegergrundstücke

(Artikel 1 Nr. 3 der Änderungssatzung)

 

In der Straßenreinigungsgebührensatzung fehlt eine Regelung, wie Hinterliegergrundstücke zu behandeln sind, die zu mehreren, verschiedenen Straßen die gleiche Erschließungssituation aufweisen (Gebot der Vollständigkeit der Heranziehung).

 

 

4. Fälligkeit für Nachzahlungen

(Artikel 1 Nr. 4 der Änderungssatzung)

 

Durch die vorliegende Änderung wird die Fälligkeit für Nachzahlungen eindeutiger geregelt.

.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 720 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Klimaauswirkungen bewerten

 

a) Mehrfachnennungen sind möglich.

 

   Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

□   Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder
 

□   Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b) 

   Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

□   Die Vorgaben wurden eingehalten.

□   Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

   Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Anlage 1 – 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung

- Anlage 2 - Synopse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1, Änderungssatzung (95 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2, Synopse (95 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mit Wirkung zum 01.01.2022 die beiliegende

3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung