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Sachverhalt:
Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung – SRGS –) vom 21.12.2017 – in der z.Z. geltenden Fassung – bedarf in geringem Umfang einer redaktionellen Anpassung. Weiterhin sind Änderungen einzuarbeiten, die sich aus Praxis und Rechtsprechung ergeben.
1. Redaktionelle Änderungen (Artikel 1 Nr. 1 der Änderungssatzung)
Das Erbbaurecht ist nicht mehr im BGB sondern im Erbbaurechtsgesetz geregelt, zu den dinglich Nutzungsberechtigten zählen auch die Wohnungserbbauberechtigten nach § 30 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und bei den Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsberechtigten (§ 31 WEG) war lediglich die Schreibweise zu vereinheitlichen.
2. Miteigentum (Artikel 1 Nr. 2 der Änderungssatzung)
Für die Heranziehung von Miteigentumsanteilen einer Bruchteilsgemeinschaft (§ 741 ff. BGB) bei den einzelnen Miteigentümern ist die Regelung, wie die Bemessungsgrundlage anteilig zu berechnen ist, deutlicher und gleichheitsgerecht auszugestalten. Das betrifft auch solche Miteigentumsanteile, die im Grundbuch nicht als selbständige Grundstücke eingetragen sind.
3. Hinterliegergrundstücke (Artikel 1 Nr. 3 der Änderungssatzung)
In der Straßenreinigungsgebührensatzung fehlt eine Regelung, wie Hinterliegergrundstücke zu behandeln sind, die zu mehreren, verschiedenen Straßen die gleiche Erschließungssituation aufweisen (Gebot der Vollständigkeit der Heranziehung).
4. Fälligkeit für Nachzahlungen (Artikel 1 Nr. 4 der Änderungssatzung)
Durch die vorliegende Änderung wird die Fälligkeit für Nachzahlungen eindeutiger geregelt. . Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 720 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Klimaauswirkungen bewerten
a) Mehrfachnennungen sind möglich.
Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern
Anlage/n: - Anlage 1 – 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung - Anlage 2 - Synopse
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mit Wirkung zum 01.01.2022 die beiliegende 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
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