Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/09790/21  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2020 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Gerber
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  DEZERNAT II
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
09.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Internen Service ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2020 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung) sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlagen (1.-3.) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2020 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Poststelle im Rathaus eingesehen werden.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (4.) beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen.

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresergebnis ist ein Ergebnisverwendungsbeschluss zu fassen. Der erzielte Jahresüberschuss ist an die freie und sog. Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 und 1 der Abgabenordnung (AO) zuzuführen. Die mehrere Jahre übergreifende Rücklagenbildung setzt jedoch voraus, dass die Überschüsse für eine gemeinnützige satzungsgemäße Verwendung angespart werden. Für die Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO wurden daher entsprechende Unterkonten gebildet:

 

- Satzungsvermögen

- Gebäuderücklagen

- Vermächtnisse und Nachlässe

- sonstige Rücklagen.

 

Somit können die der Projektrücklage zufließenden Beträge im Rahmen des Ergebnisverwendungsbeschlusses von Anfang an konkret ihrer geplanten Verwendung zugewiesen werden. Ebenso können die bisher aufgelaufenen Beträge der Projektrücklage für konkrete Projekte berücksichtigt und verwendet werden.

 

Angesichts der Ertragssituation und des negativen Liquiditätssaldos des Hospitals zum Graal kann aus dem Ergebnis 2020 kein Betrag der Projektrücklage, speziell der Gebäuderücklage, zugeführt werden.

 

Ein Inflationsausgleich zur Gewährleistung des realen Kapitalerhalts kann ebenfalls nicht geleistet werden. Dieser wird - vorbehaltlich entsprechender Gesamtergebnisse in den Folgejahren - nachgeholt.

 

Anlage/n:

1. Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnung), Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung

2. Rechenschaftsbericht

3. Schlussbilanz 2020

4. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 36,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Feststellung Jahresrechnung Graal 2020 (473 KB)      
Anlage 4 2 Rechenschaftsbericht Graal 2020 (125 KB)      
Anlage 5 3 Bilanz Graal 2020 (260 KB)      
Anlage 1 4 Schlussbericht Graal 2020 - Druck (547 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2020 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss des Jahres 2020 in Höhe von insgesamt 43.904,97 EUR wird der freien Rücklage zugeführt.

 

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stiftung Hospital zum Graal wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.