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Vorlage - VO/09803/21  

 
 
Betreff: Straßenreinigung
- Betriebsabrechnung 2020
- Gebührenbedarfsberechnung 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Bearbeiter/-in: Bauch, Miriam  06 - Bauverwaltungsmanagement
   DEZERNAT VI
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Betriebsabrechnung 2020 und Gebührenbedarfsberechnung 2022

 

Das Betriebsergebnis 2020 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 331,2 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2018 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 1,2 Mio.€.

 

Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2020 auf Basis der Betriebsabrechnung 2019 für das Jahr 2021 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailiert in Anlage 3) erwartet:

 

Produkt 545002 Straßenreinigung

 

 

 

Gebührenbedarfsberechung

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2018

2019

2020

2021

2022

Erlöse

2.013.100

2.145.198

2.277.239

2.271.800

2.279.900

Kosten

1.998.153

1.818.714

1.946.019

2.289.700

2.324.600

Jahresbezogenes Ergebnis

14.947

326.484

331.220

-17.900

-44.700

Vortrag aus Vorvorjahr

848.956

234.247

874.121

564.021

1.217.621

Ergebnisverzinsung

10.218

3.290

12.280

4.483

4.786

Gesamtergebnis

+874.121

+564.021

+1.217.621

+550.604

+1.177.707

 

Gemäß § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßenreinigungsgesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25,0 Prozent verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar.

 

Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut. Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren nicht anzupassen.

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 1

Anlage 2: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 2

Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2022

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  60,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

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Klimaauswirkungen bewerten

 

a) Mehrfachnennungen sind möglich.

 

   Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

□   Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder
 

□   Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b) 

   Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

□   Die Vorgaben wurden eingehalten.

□   Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

□   Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 1 (50 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 2 (61 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2022 (54 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2020 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2022 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert.