Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 24.11.05
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelter Antrag zur Sitzung des Rates am 20.12.05
(Die Vorlage zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie ist der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 02.02.2006
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
1.Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes,
Herrn Christoph Stegen mit Wirkung vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2012 in
das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der
Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen.
2.Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes,
Herrn Thorsten Diesterhöft mit Wirkung vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2012
in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister
der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen.
02.03.2006 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1.Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes,
Herrn Christoph Stegen mit Wirkung vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2012 in
das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der
Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen.
2.Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes,
Herrn Thorsten Diesterhöft mit Wirkung vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2012
in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister
der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen.