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Sachverhalt: Mit
Beschluss vom 02.02.2006 hat der Rat der Stadt Lüneburg Herrn Gerhard Eiselt
für die Gemeindewahl, die Oberbürgermeisterwahl sowie für die Ortsratswahlen in
Oedeme und Ochtmissen zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen. Nach
vorheriger Rechtslage war Herr Stadtdirektor Koch kraft Gesetzes als Vertreter
von Herrn Oberbürgermeister Mädge Wahlleiter für die genannten Wahlen am
10.09.2006. Aufgrund
der mit Datum vom 25.01.2006 durch den Niedersächsischen Landtag beschlossenen
Änderungen des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes stellt sich diese
Rechtslage nach neuester Interpretation jedoch als verändert dar. So ist nun
gem. § 9 Abs. 2 auch für den Wahlleiter ein entsprechender Ratsbeschluss
erforderlich. Es
wird vorgeschlagen, Herrn Peter Koch zu berufen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 15 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, dass Herr Peter Koch, Rathaus, 21335
Lüneburg, für die Gemeindewahl, die Oberbürgermeisterwahl sowie für die
Ortsratswahlen in Oedeme und Ochtmissen zum Gemeindewahlleiter berufen wird. |
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