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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS stellt einleitend dar, der Umbau
des Platzes Am Sande sei vor 5 Jahren abgeschlossen worden. Die neue
Platzstruktur mit breiten Fußgängerbereichen habe sich bewährt und die
Aufenthaltsqualität habe sich dort gegenüber dem früheren Zustand deutlich
verbessert. Autoverkehr sei nur noch sehr eingeschränkt möglich und die Zahl
der Busse, die dort täglich fahren, sei um die Hälfte reduziert worden. Die
Taxenstände seien an die Randbereiche verlegt worden. Erfahrungsgemäß werde leider
überall, wo Autoverkehr eingeschränkt zulässig sei, weiterer Verkehr angezogen. Die Fragen beantwortet Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS im Einzelnen wie folgt: zu 1.: Die Verkehrsregelung ist eindeutig: Der Platz Am Sande
ist Fußgängerbereich. Fahrräder, KVG-Busse und Taxen dürfen diesen Platz
ganztägig befahren; der Lieferverkehr ist täglich in der Zeit von 18:00 bis
11.00 Uhr erlaubt. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen
für Handel-, Handwerk (insbesondere Bau, Wartung und Montage etc.) und
Dienstleister, die auf die unmittelbare Verfügbarkeit des Fahrzeuges vor Ort
angewiesen sind (Ärzte und in Sondersituationen auch Hauspflegedienste). Die Polizei kontrolliert in unregelmäßigen Abständen die
Einhaltung der Verkehrsregelungen und die berechtigte Inanspruchnahme der
erteilten Ausnahmeerlaubnisse. Bei Kontrollen, die in der 42. / 43. KW 2005
vorgenommen wurden, musste leider festgestellt werden, dass insbesondere
Fahrzeuge mit Ausnahmeerlaubnis (vielfach aus dem Bereich von Handel und
Handwerk) den Platz Am Sande lediglich zur Wegeabkürzung durchfahren
haben, ohne dass die jeweiligen Ausnahmegründe vorlagen. Die Verwaltung führt
diesbezüglich regelmäßig Gespräche mit den jeweiligen Verbänden (z. B.
Kreishandwerkerschaft, Innungen etc.). Wiederholte Verstöße führen im
Einzelfall letztlich auch zum Widerruf der Ausnahmegenehmigung. In solchen
Fällen muss dann jede einzelne Fahrt unter Darlegung der konkreten
Ausnahmegründe beantragt werden. zu 2.: Wenn eine Immobilie von einem Eigentümer an eine Billigkette
vermietet wird, hat die Stadt darauf keinen Einfluss. Die Stadt bemüht sich
aber sehr intensiv gemeinsam mit der Lüneburg Marketing, der Werbe- und
Parkgemeinschaft und den Lüneburger Kaufleuten um eine ständige Attraktivitätssteigerung
der Lüneburger Innenstadt und hat auf diesem Gebiet schon viel erreicht. Es
wird auch am Platz Am Sande gelingen, diesen weiter anziehend zu
gestalten. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (32) |
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