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Beratungsinhalt: Stadtkämmerer
SAUER verliest ein
Schreiben der Ministerin vom 22.02.06 an Oberbürgermeister Mädge, in dem diese
darauf hinweist, dass das Land zur Begleitung des Prozesses bereits externen
Sachverstand beauftragt habe. Ein erstes, ausführliches Fachgespräch auf Arbeitsebene
finde am 27.02.06 statt, in dem auch das Themenfeld der besonderen
Interessenlage der Standortkommunen zur Sprache gebracht werden solle. Die
Ministerin bitte jedoch um Verständnis, dass zunächst gemeinsam mit den
externen Fachberatern der weitere Gang des Verfahrens abgesprochen werden
müsse. Die Stadt habe sich von einem Berater eine Kostenschätzung für die
Begleitung des Verfahrens geben lassen. Diese liege bei rd. 100.000 €. Man
werde daher nicht handeln, bevor das Land sich deutlich positioniert habe. Oberbürgermeister
MÄDGE berichtet,
ihm sei mitgeteilt worden, dass bei einem Gespräch im Sozialministerium am
heutigen Tag mit Vertretern des Landkreistages und des Städtetages von der
Ministerin zugesagt worden sei, dass sie im Verfahrenswege mit den Beratern
schauen wolle, ob kommunale Belange mit einfließen können. Das Verfahren werde
aber nicht verlängert oder gestoppt. Wenn das Land sich positioniert habe,
werde die Stadt zur weiteren Abklärung des Vorgehens den Ausschuss für Wirtschaft
und städtische Beteiligungen beteiligen. Dann müsse entschieden werden, ob die
Stadt eine Gutachterfirma hinzuziehen solle, oder nicht. Beigeordnete
BAUMGARTEN freut
sich, dass Bewegung in die Sache gekommen ist. Bisher habe ihre Fraktion den
Eindruck gehabt, dass die Verantwortung nur hin und her geschoben worden sei.
Sie habe eigentlich gehofft, dass von Seiten der Verwaltung schon vorab die Möglichkeiten
und Konsequenzen „durchgespielt“ würden. Da viele Kommunen jetzt in der selben
Lage seien, könne man sich auch mit diesen zusammenschließen und z.B. gemeinsam
eine Beraterfirma nehmen um Kosten zu sparen. Sie frage sich auch, warum nicht
der Landkreis oder andere mögliche Kooperationspartner angesprochen worden
seien. Da noch etwas Zeit bis zum Beginn des Bieterverfahrens sei, sollte jetzt
endlich versucht werden, ein Stück weiterzukommen, um Sicherheit für die
Zukunft der Landeskrankenhäuser und ihrer Mitarbeiter zu erlangen. Eine weitere
Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen
sei sehr sinnvoll. Ratsherr
MEIHSIES betont,
die Stadt Lüneburg sollte nicht abwarten, was geschieht, sondern aktiv in das
Geschehen eingreifen und dafür schon einmal mögliche Szenarien für die Übernahme
des Landeskrankenhauses durchspielen und Grundlagen für einen Entscheidungsprozess
im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen und Rat der Stadt
Lüneburg schaffen. Diese Zielsetzung verfolge der Antrag. Die von der
Verwaltung beigefügte Unterlage erwecke von vornherein den Eindruck, dass alles
viel zu umfangreich und nicht machbar wäre. Das finde er ärgerlich. Die
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen meine, dass eine Fusion zwischen dem
Städtischen Klinikum und dem LKH angestrebt werden sollte, um den Standort hier
zu stärken. 100.000 € für ein Gutachten wäre in diesem Fall gut angelegtes
Geld. Man brauche fundierte Entscheidungsgrundlagen, um den Prozess aktiv
angehen zu können. Beigeordneter
SRUGIS erinnert
daran, dass Oberbürgermeister Mädge einer der Ersten gewesen sei, der von der
Möglichkeit einer kommunalen Trägerschaft gesprochen habe. Natürlich brauche
man eine Handlungskonzeption mit entsprechender Datenbasis, aber zu gegebener
Zeit. Wenn das Land allerdings im Mai das Bieterverfahren starten und
gleichzeitig die Möglichkeit einer kommunalen Trägerschaft prüfen wolle, sei es
seiner Meinung nach zu spät. Wenn das Bieterverfahren erst laufe, hätten die
Kommunen keine Chance mehr. Deshalb müsse das Bieterverfahren verzögert werden,
bis die Prüfung der kommunalen Trägerschaft abgeschlossen ist. Das Land müsse
den Kommunen dringend mindestens einen Überblick über die Vermögens- und
Schuldensituation der Landeskrankenhäuser geben. Man sollte sich bei den
Verhandlungen auch nicht vorzeitig zu sehr festlegen, sonst könne man kein
günstiges Ergebnis erzielen. Der Antrag könne in den Ausschuss für Wirtschaft
und städtische Beteiligungen überwiesen werden, er bitte lediglich darum, unter
Punkt 1. das Wort „umgehend“ durch „rechtzeitig“ zu ersetzen. Ratsherr
REINECKE warnt
davor, in Aktionismus zu verfallen. Damit wäre den Mitarbeitern und Patienten
des LKH nicht gedient. Erst müsse klar sein, worum es überhaupt gehe. Ein
kostspieliges Gutachten in Auftrag zu geben, ohne zu wissen, ob es am Ende
überhaupt benötigt werde, wäre nicht in Ordnung. Er halte es für wichtig,
ökonomische Gesichtspunkte nicht als alleinige Handlungsmaxime in den
Vordergrund zu stellen, sondern die Vorteile der Gesundheitsversorgung in
öffentlicher Trägerschaft hervorzuheben. Trotzdem müsse mit Sorgfalt vorgegangen
werden und er habe nicht den Eindruck, dass die Stadt hier ihrer Verpflichtung
nicht nachkomme und zu passiv handele. Das von der Verwaltung aufgestellte
Konzept zeige, welch großer Bedarf an Informationen vor einer
Entscheidungsfindung stehe. Wenngleich seine Fraktion große Teile des
Antragstextes für nicht angebracht halte, unterstütze sie dennoch eine
Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen. Oberbürgermeister
MÄDGE gibt einen
kurzen Überblick über die bisherige Entwicklung der Privatisierungspläne des
Landes für die Landeskrankenhäuser. Die Diskussion, die jetzt hier geführt
werde, gehöre eigentlich in den Landtag. Die Stadt Lüneburg sei nicht bestrebt
gewesen, das LKH zu übernehmen, sondern habe auf die Entscheidung des Landes
reagiert und eingewilligt, eine Übernahme zu überdenken, um die Arbeitsplätze
zu sichern. Ohne die Datenlage zu kennen, könne man aber keine Entscheidung
treffen. Die Haushaltssituation der Stadt sei leider nicht so, dass man das LKH
kaufen könne, ohne vorher sicher zu stellen, dass man Zinsen und Kredittilgung
mit den Erträgen des Hauses abdecken könne. Das Land müsste das Bieterverfahren
aufheben und den betroffenen Kommunen die Daten zur Verfügung stellen. Statt
dessen habe es einen Gutachter bestellt, der Schritt für Schritt das
Bieterverfahren weiter vorbereite. Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen werde deshalb in Kürze entscheiden müssen, ob die Stadt sich
einen Gutachter leisten solle, um an der europaweiten Ausschreibung teilnehmen
zu können. Der Landkreis Lüneburg habe im letzten Jahr zunächst abgelehnt, sich
an der Resolution zum LKH zu beteiligen. Inzwischen unterstütze er die Stadt
zwar bei ihren Bemühungen, jedoch wohl eher ideell. Er selbst habe im Übrigen mit
anderen Kommunen und dem Bistum gesprochen, jedoch hätten alle auch finanzielle
Probleme und könnten ohne vernünftiges Datenmaterial ebenfalls keine
Entscheidungen treffen. Mit den Personalvertretern im LKH sei man sich einig,
dass das Ziel sein sollte, aus dem LKH eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit
eventuell 25%iger Beteiligung der Stadt oder eine gemeinsame
Betriebsgesellschaft mit dem Land zu machen. Es sei nicht einsehbar, dass die
Kommunen auch noch auf diesem Wege den Haushalt des Landes sanieren, indem sie
die Häuser kaufen. Die Stadt sei bereit, mit in die Verantwortung für die
Mitarbeiter und Patienten zu gehen, wenn das Land auf die Bedingungen der
Kommunen eingehe und mit ihnen vernünftig darüber verhandele. Dafür müsste die
Stadt von einem Gutachter begleitet werden. Akzeptiere das Land diese
Voraussetzungen nicht, könne die Stadt aus Verantwortung für ihr Gemeinwesen
hier nichts weiter tun. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg überweist den unter Punkt 1. wie folgt geänderten Antrag
einstimmig zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen. Das
Wort „umgehend“ wird durch „rechtzeitig“ ersetzt. (15) |
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