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Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Christoph Stegen mit Wirkung vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2012 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen. 2. Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Thorsten Diesterhöft mit Wirkung vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2012 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen. (32) |
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