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Sachverhalt: Am 14.01.2006 wurde Herr Christoph Stegen für die Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. In gleicher Sitzung wurde Herr Thorsten Diesterhöft für die Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zum stellvertretenden Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Sowohl
Herr Stegen als auch Herr Diesterhöft erfüllen die
feuerwehrtechnischen Voraussetzungen für die Ernennung zu Ehrenbeamten. Beide
haben ihr jeweiliges Amt bereits seit dem 01.05.2000 ausgefüllt, das
Beamtenverhältnis endet jeweils mit Ablauf des 30.04.2006. Der Kreisbrandmeister
wurde angehört und hat keine Bedenken gegen die Ernennungen erhoben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Christoph Stegen mit Wirkung vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2012 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen. 2. Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Thorsten Diesterhöft mit Wirkung vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2012 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen. |
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