Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Am 01.01.2006 ist die neue Niedersächsische Gemeindeordnung
(NGO) in Kraft getreten, mit der eine Neuregelung zur Aufnahme von Krediten
einhergeht. Bisher war der Rat gem. § 40 I Nr. 13 NGO für jede einzelne
Aufnahme von Krediten per Beschluss zuständig, jedoch ist dieses Verfahren in
dieser Form seit dem 01.01.06 vom Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen. Die Stadt Lüneburg hat gem. § 92 I S. 2 NGO der neuen
Fassung eine Richtlinie für die Aufnahme von Krediten aufzustellen, dessen
Inkrafttreten der Rat gem. § 40 I Nr. 13 NGO beschließen muss. In der Richtlinie wird die Aufnahme von Krediten, das
Verfahren der Konditionsermittlung und –ausschreibung sowie die
Ergebnisauslese geregelt. Durch diese Richtlinie wird ein einheitliches Verfahren,
Transparenz und die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes gewährleistet. Die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit bei einer Kreditaufnahme wird in standardisierter Weise
dokumentiert. Die vorliegende Richtlinie wurde anhand einer
Muster-Dienstanweisung erstellt, die von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus
verschiedenen Städten Deutschlands (u.a. Hannover, Salzgitter, Frankfurt,
München etc.), entwickelt wurde. Ein Vergleich mit der Verwaltungspraxis der Stadt Lüneburg
zeigt, dass die Richtlinie die hiesige Verwaltungspraxis wiederspiegelt.
Bereits in der Vergangenheit wurde z. B. die Konditionsermittlung per Fax bei
mindestens acht Finanzdienstleistern unter entsprechender Fristsetzung eingeholt.
Nachdem die Eckdaten feststanden, wurde das Ergebnis dem Rat zum Beschluss vorgelegt.
Das bisherige Verfahren der Konditionsermittlung und
–ausschreibung sowie die Ergebnisauslese ändert sich durch die Richtlinie
nur geringfügig. Der Rat wird durch diese Richtlinie nicht mehr jeden
einzelnen Kredit beschließen müssen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Richtlinie
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt für die Verwaltung die
in der Anlage beigefügte Richtlinie für die Neuaufnahme von Krediten und die
Umschuldung von Krediten. Die Richtlinie soll rückwirkend zum 01.01.06 in Kraft
treten. |
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