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Vorlage - VO/1585/05  

 
 
Betreff: Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.03.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Seit ca. 1998 arbeiten der Landkreis Lüneburg, die Kreishandwerkerschaft und die Stadt Lüneburg eng bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit zusammen.

 

Für die Zukunft soll die Zusammenarbeit nun effektiver gestaltet werden.

 

Zu diesem Zweck ist im Rahmen einer Zweckvereinbarung vorgesehen, nur noch eine gemeinsame Stelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in den Räumen des Landkreises Lüneburg zu betreiben. Gleichzeitig soll – wie bis Mitte 2004 erfolgt – ein externer Ermittler unter vertraglich fixierter finanzieller Beteiligung der Kreishandwerkerschaft Lüneburg beschäftigt werden. Die Stadt Lüneburg stellt zu diesem Zweck im Zuge eines Personalgestellungsvertrages den bisherigen Sachbearbeiter (0,5-Stelle) zur Durchführung der erforderlichen Kontrollarbeiten und auch zur Sachbearbeitung ab. Der Landkreis Lüneburg stellt ebenfalls Personal in einer Größenordnung von insgesamt einer halben Stelle ab. Durch diese variable Personalkonstellation stehen ggf. bei der Überprüfung von Baustellen immer mehrere Personen zur Verfügung. Somit wird auch den Sicherheitsaspekten für die Mitarbeiter Rechnung getragen.

 

Derzeit ist die Einrichtung eines Arbeitskreises bei der Regierungsvertretung in Lüneburg vorgesehen, bei welchem sich die im Aufbau befindliche gemeinsame Dienststelle in jedem Fall beteiligen wird.

 

Die Personalkosten trägt jede Behörde selbst. Die anteiligen Kosten für den externen Ermittler belaufen sich auf 6 500,00 €. Der Landkreis Lüneburg fordert für die Zurverfügungstellung eines Arbeitsplatzes sowie der dortigen EDV eine jährliche Pauschale von 12 900,00 €. Die kassenwirksamen Einnahmen werden geteilt. Gerechnet wird aufgrund der Erfahrungen mit einer Einnahme für die Stadt von ca. 20 000,00. Der bei der Stadt eingerichtete Arbeitsplatz wird eingespart.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verträge zur Einrichtung einer gemeinsamen Stelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beim Landkreis Lüneburg abzuschließen.