Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/1862/06  

 
 
Betreff: Vertretung der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH sowie Vorbereitung der Berufung der Mitglieder für den Aufsichtsrat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:Az. 20 43 00
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.03.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt:

 

Gesellschafterversammlung

Nach § 8 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus zwei Vertreterinnen/Vertretern der Gesellschafterin, nämlich jeweils für die Dauer ihrer Amts- bzw. Wahlperiode aus dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin der Stadt Lüneburg oder einer/einem von ihr/ihm benannten Vertreter/in und einem/r weiteren Vertreter/in der Gesellschafterin, die/der Rat benennt.

 

Entsprechend der gängigen Praxis bei den städtischen Beteiligungen soll neben Herrn Oberbürgermeister Ulrich Mädge als weiterer städtischer Vertreter Herr Stadtkämmerer Rolf Sauer benannt werden. 

 

 

Aufsichtsrat

Nach Gründung der Gesellschaft  werden auch die Mitglieder des Aufsichtsrates zu benennen sein. Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages gehören dem Aufsichtsrat der Gesellschaft neben dem Oberbürgermeister

 

  1. sechs vom Rat der Stadt Lüneburg entsandte Mitglieder, von denen mindestens jeweils 2/3 dem Rat angehören müssen

 

  1. zwei bei der Bildungsgesellschaft tätige Mitarbeiter/innen

 

  1. zwei externe Fachleute

 

an.

 

Nach dem gültigen Auszählungsverfahren sind vier Mitglieder von der Gruppe SPD/FDP und zwei Mitglieder von der Fraktion der CDU sowie deren Vertreter/innen zu benennen.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist, da auf sie nach dem gültigen Auszählungsverfahren kein Sitz entfällt, gem. § 11 (1) Satz 6 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, ein zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht in den Aufsichtsrat zu entsenden.

 

Die Wahl ist für die nächste Ratssitzung vorgesehen. Gleichzeitig wird ein Vorschlag zur Benennung der externen Fachleute sowie die Bekanntgabe der von der Belegschaft der Bildungsgesellschaft gewählten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erfolgen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 35 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Herr Stadtkämmerer Rolf Sauer wird als zweiter Vertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH benannt.