Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: GesellschafterversammlungNach § 8 des
Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus zwei
Vertreterinnen/Vertretern der Gesellschafterin, nämlich jeweils für die Dauer
ihrer Amts- bzw. Wahlperiode aus dem Oberbürgermeister oder der
Oberbürgermeisterin der Stadt Lüneburg oder einer/einem von ihr/ihm benannten
Vertreter/in und einem/r weiteren Vertreter/in der Gesellschafterin, die/der
Rat benennt. Entsprechend der gängigen
Praxis bei den städtischen Beteiligungen soll neben Herrn Oberbürgermeister
Ulrich Mädge als weiterer städtischer Vertreter Herr Stadtkämmerer Rolf Sauer
benannt werden. AufsichtsratNach Gründung der Gesellschaft werden auch die Mitglieder des Aufsichtsrates
zu benennen sein. Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages gehören dem Aufsichtsrat
der Gesellschaft neben dem Oberbürgermeister
an. Nach dem gültigen Auszählungsverfahren sind vier Mitglieder von der Gruppe SPD/FDP und zwei Mitglieder von der Fraktion der CDU sowie deren Vertreter/innen zu benennen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist, da auf sie nach dem
gültigen Auszählungsverfahren kein Sitz entfällt, gem. § 11 (1) Satz 6 des
Gesellschaftsvertrages berechtigt, ein zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht in
den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Wahl ist für die nächste Ratssitzung vorgesehen.
Gleichzeitig wird ein Vorschlag zur Benennung der externen Fachleute sowie die
Bekanntgabe der von der Belegschaft der Bildungsgesellschaft gewählten
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erfolgen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Herr Stadtkämmerer Rolf Sauer
wird als zweiter Vertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH benannt. |
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