Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 29.09.05
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Der Rat der Stadt Stadt Lüneburg beschließt, dass die Stadt
Lüneburg dem Kleinkaliber Schützenverein Ochtmissen von 1953 eV. ein
Erbbaurecht für die Dauer von 90 Jahren an einem ca. 6.000 m² großen
Grundstück, das im beiliegenden Lageplan schraffiert dargestellt ist –
Teilfläche des Flurstücks 5, Flur 6, Gemarkung Ochtmissen – gelegen an der
Vögelser Straße – bestellt. Bei der Bemessung des Erbbauzinses ist von einem
Bodenwert von 50,-- /m² auszugehen, der mit 5% zu verzinsen ist. Auf die
Einforderung des Erbbauzinses ist zu verzichten, soweit und so lange die Fläche
zu satzungsgemäßen Zwecken des Kleinkaliber Schützenvereins Ochtmissen von 1953
eV. genutzt wird. Die bauliche Gestaltung hat einvernehmlich mit der Stadt
Lüneburg zu erfolgen, der Erbbaurechtsvertrag kann erst nach Herstellung des
Einvernehmens beurkundet werden.
29.09.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
N 21 - zurückgestellt
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
02.11.2005 - Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt, bis der Ortsrat Ochtmissen
über die Beschlussvorla-ge beraten konnte
Beschluss:
Der
Ortsrat stimmt nach Diskussion der Vorlage einstimmig zu.
24.11.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Stadt Lüneburg
beschließt einstimmig, dass die Stadt Lüneburg dem Kleinkaliber Schützenverein
Ochtmissen von 1953 eV. ein Erbbaurecht für die Dauer von 90 Jahren an einem
ca. 6.000 m² großen Grundstück, das im der Beschlussvorlage beiliegenden
Lageplan schraffiert dargestellt ist – Teilfläche des Flurstücks 5, Flur 6,
Gemarkung Ochtmissen – gelegen an der Vögelser Straße – bestellt. Bei der
Bemessung des Erbbauzinses ist von einem Bodenwert von 50,-- /m² auszugehen,
der mit 5% zu verzinsen ist. Auf die Einforderung des Erbbauzinses ist zu
verzichten, soweit und so lange die Fläche zu satzungsgemäßen Zwecken des
Kleinkaliber Schützenvereins Ochtmissen von 1953 eV. genutzt wird. Die bauliche
Gestaltung hat einvernehmlich mit der Stadt Lüneburg zu erfolgen, der
Erbbaurechtsvertrag kann erst nach Herstellung des Einvernehmens beurkundet
werden.