Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Nach eingehender Beratung und Information im
Volkshochschulbeirat war die Verwaltung mit Beschluss des Beirates vom
05.07.2004 beauftragt worden, die vorbereitenden Tätigkeiten zur Umwandlung der
Volkshochschule der Stadt Lüneburg aus der jetzigen Rechtsform einer unmittelbaren
Anstalt des öffentlichen Rechts (Regiebetrieb) in eine eigene
Rechtspersönlichkeit (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
aufzunehmen. Dieser Beratung war eine Anhörung von Vertretern von
Volkshochschulen anderer Kommunen vorausgegangen, die diesen Weg bereits
eingeschlagen hatten, teilweise unter Zusammenlegung von Volkshochschulen aus
einer Stadt und ihrem Umland. Indessen hat die Verwaltung bei der Vorbereitung
der GmbH-Gründung weitere Überlegungen angestellt, um die Effizienz der
Aufgabenerledigung und die flexible bürgerfreundliche Gestaltung von
Bildungsangeboten zu verbessern. In Betracht käme hierzu die Gründung nicht nur
einer "VHS gGmbH", sondern die Gründung einer umfassender angelegten Bildungs-
und Kulturgesellschaft Lüneburg mit beschränkter Haftung. Zahlreiche im Zusammenhang mit der Diskussion
einer VHS GmbH erörterte Vorteile in der Aufgabenerfüllung würden auch für eine
solch umfassendere gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft gelten, etwa
die größere Flexibilität bei der Gewinnung von befristet beschäftigtem
Personal, bei der Verbesserung der Marktpräsenz durch Werbemaßnahmen oder durch
Organisation gemeinsamer Kundenberatung und Anmeldung. Hierzu wurde der Entwurf eines Gesellschaftsvertrages
„Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mit beschränkter
Haftung“ in den Kultur- und Partnerschaftsausschuss am 02.05.2005, in den
Beirat der VHS am 07.06.2005 sowie in den Ausschuss für Wirtschaft und
städtische Beteiligungen am 08.06.2005 eingebracht. Nach ausführlicher
Erörterung in den genannten Gremien wurde die Verwaltung beauftragt, den
Gesellschaftsvertrag abschließend zu formulieren. Die Gründung der Gesellschaft erfolgt nach dem vorgelegten
Gesellschaftsvertrag (siehe Anlage) zunächst alleine durch die Stadt Lüneburg
und erstreckt sich auf die Einbringung der VHS. Eine aus Sicht der Stadt Lüneburg nach wie vor
wirtschaftlich sinnvolle, die Bildungsregion Lüneburg stärkende Fusion zwischen
städtischer VHS und Kreisvolkshochschule und gegebenenfalls weiteren
Bildungsträgern, ist zu dem seitens der Stadt Lüneburg angestrebten Gründungstermin,
01.01.2006, nicht mehr erreichbar. Die bewusst offene Gestaltung des
Gesellschaftsvertrages lässt den weiterhin verfolgten Zusammenschluss mit der
Kreisvolkshochschule in einer gemeinsamen Bildungs- und Kultur gGmbH zu. Eine
entsprechend offene Fassung des Gesellschaftszweckes eröffnet auch für die
Zukunft die Möglichkeit, dieser Gesellschaft weitere im Bildungs- und
Kultursektor tätige städtische Einrichtungen, wie beispielsweise der
Musikschule, zuzuordnen. Im Rahmen der Ausgliederung wird die zu gründende
gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH mit einem
Stammkapital von 100.000,00 Euro ausgestattet. Dieser Betrag ist von der Stadt
Lüneburg zur Verfügung zu stellen. Die Stadt übernimmt die volle Stammeinlage
und wird damit vorerst alleinige Gesellschafterin. Zur Vorbereitung der Gesellschaftsgründung ist die VHS
entsprechend der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes aus der Stadt Lüneburg
auszugliedern. Ein konkreter Ausgliederungsplan wird nach Beschluss zur
Gesellschaftsgründung erstellt. Die Ausgliederung erfolgt kostenneutral, das
heißt, ohne Belastung für den städtischen Haushalt. Aufwendungen, welche sich
aus der Gründung der gGmbH ergeben, werden aus Mitteln des Wirtschaftsplanes
der VHS getragen. Die weiter erforderlichen begleitenden Regelungen wie
Personalüberleitungsvertrag, Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat,
Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan sind in Vorbereitung. Bei der Bildung des Aufsichtsrates wird von
Seiten der Verwaltung eine Begrenzung auf 11 Mitglieder vorgeschlagen, von
denen 6 Vertreter/Vertreterinnen durch den Rat der Stadt Lüneburg zu entsenden
sind. Es sollte angestrebt werden, dass alle Fraktionen bzw. Gruppen in diesem
Gremium vertreten sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass Fraktionen und
Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung nach dem gültigen Auszählungsverfahren
kein Sitz entfallen ist, ein zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht entsenden
dürfen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Gesellschaftervertrag Beschlussvorschlag: Der
beigefügte Vertragsentwurf wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die
Verwaltung wird auf dessen Grundlage beauftragt, einen konkreten
Ausgliederungsplan zu erstellen und den Personalgestellungsvertrag mit dem
Personalrat abzustimmen sowie die gGmbH zu gründen und die zur Gründung der
gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH weiteren
notwendigen Schritte einzuleiten. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für
Wirtschaft und städtische Beteiligungen vorzulegen. Das
von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung einzuzahlende Stammkapital in
Höhe von 100.000,00 Euro wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die
Einlage erfolgt aus verfügbaren Mitteln der Haushaltsstelle 62000.32500. |
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