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Vorlage - VO/1769/05  

 
 
Betreff: Gründung einer gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH
- Abschluss eines Gesellschaftervertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Müller
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach eingehender Beratung und Information im Volkshochschulbeirat war die Verwaltung mit Beschluss des Beirates vom 05.07.2004 beauftragt worden, die vorbereitenden Tätigkeiten zur Umwandlung der Volkshochschule der Stadt Lüneburg aus der jetzigen Rechtsform einer unmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts (Regiebetrieb) in eine eigene Rechtspersönlichkeit (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) aufzunehmen. Dieser Beratung war eine Anhörung von Vertretern von Volkshochschulen anderer Kommunen vorausgegangen, die diesen Weg bereits eingeschlagen hatten, teilweise unter Zusammenlegung von Volkshochschulen aus einer Stadt und ihrem Umland.

 

Indessen hat die Verwaltung bei der Vorbereitung der GmbH-Gründung weitere Überlegungen angestellt, um die Effizienz der Aufgabenerledigung und die flexible bürgerfreundliche Gestaltung von Bildungsangeboten zu verbessern. In Betracht käme hierzu die Gründung nicht nur einer "VHS gGmbH", sondern die Gründung einer umfassender angelegten Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mit beschränkter Haftung.

 

Zahlreiche im Zusammenhang mit der Diskussion einer VHS GmbH erörterte Vorteile in der Aufgabenerfüllung würden auch für eine solch umfassendere gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft gelten, etwa die größere Flexibilität bei der Gewinnung von befristet beschäftigtem Personal, bei der Verbesserung der Marktpräsenz durch Werbemaßnahmen oder durch Organisation gemeinsamer Kundenberatung und Anmeldung.

 

Hierzu wurde der Entwurf eines Gesellschaftsvertrages „Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mit beschränkter Haftung“ in den Kultur- und Partnerschaftsausschuss am 02.05.2005, in den Beirat der VHS am 07.06.2005 sowie in den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen am 08.06.2005 eingebracht. Nach ausführlicher Erörterung in den genannten Gremien wurde die Verwaltung beauftragt, den Gesellschaftsvertrag abschließend zu formulieren.

 

Die Gründung der Gesellschaft erfolgt nach dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag (siehe Anlage) zunächst alleine durch die Stadt Lüneburg und erstreckt sich auf die Einbringung der VHS.

 

Eine aus Sicht der Stadt Lüneburg nach wie vor wirtschaftlich sinnvolle, die Bildungsregion Lüneburg stärkende Fusion zwischen städtischer VHS und Kreisvolkshochschule und gegebenenfalls weiteren Bildungsträgern, ist zu dem seitens der Stadt Lüneburg angestrebten Gründungstermin, 01.01.2006, nicht mehr erreichbar. Die bewusst offene Gestaltung des Gesellschaftsvertrages lässt den weiterhin verfolgten Zusammenschluss mit der Kreisvolkshochschule in einer gemeinsamen Bildungs- und Kultur gGmbH zu. Eine entsprechend offene Fassung des Gesellschaftszweckes eröffnet auch für die Zukunft die Möglichkeit, dieser Gesellschaft weitere im Bildungs- und Kultursektor tätige städtische Einrichtungen, wie beispielsweise der Musikschule, zuzuordnen.

 

Im Rahmen der Ausgliederung wird die zu gründende gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH mit einem Stammkapital von 100.000,00 Euro ausgestattet. Dieser Betrag ist von der Stadt Lüneburg zur Verfügung zu stellen. Die Stadt übernimmt die volle Stammeinlage und wird damit vorerst alleinige Gesellschafterin.

 

Zur Vorbereitung der Gesellschaftsgründung ist die VHS entsprechend der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes aus der Stadt Lüneburg auszugliedern. Ein konkreter Ausgliederungsplan wird nach Beschluss zur Gesellschaftsgründung erstellt. Die Ausgliederung erfolgt kostenneutral, das heißt, ohne Belastung für den städtischen Haushalt. Aufwendungen, welche sich aus der Gründung der gGmbH ergeben, werden aus Mitteln des Wirtschaftsplanes der VHS getragen.

 

Die weiter erforderlichen begleitenden Regelungen wie Personalüberleitungsvertrag, Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, Eröffnungsbilanz und Wirtschaftsplan sind in Vorbereitung.

 

Bei der Bildung des Aufsichtsrates wird von Seiten der Verwaltung eine Begrenzung auf 11 Mitglieder vorgeschlagen, von denen 6 Vertreter/Vertreterinnen durch den Rat der Stadt Lüneburg zu entsenden sind. Es sollte angestrebt werden, dass alle Fraktionen bzw. Gruppen in diesem Gremium vertreten sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung nach dem gültigen Auszählungsverfahren kein Sitz entfallen ist, ein zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht entsenden dürfen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Gesellschaftervertrag

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der beigefügte Vertragsentwurf wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird auf dessen Grundlage beauftragt, einen konkreten Ausgliederungsplan zu erstellen und den Personalgestellungsvertrag mit dem Personalrat abzustimmen sowie die gGmbH zu gründen und die zur Gründung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH weiteren notwendigen Schritte einzuleiten. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen vorzulegen.

Das von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung einzuzahlende Stammkapital in Höhe von 100.000,00 Euro wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Einlage erfolgt aus verfügbaren Mitteln der Haushaltsstelle 62000.32500.