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Vorlage - VO/1673/05  

 
 
Betreff: Bestellung von Erbbaurechten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr SohlAktenzeichen:233192
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Beteiligt:Alter Bereich 23 - Grundstückswirtschaft
Bearbeiter/-in: Sohl, Jürgen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg      
24.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Vorberatung
02.11.2005 
Öffentliche Sitzung des Ortsrates Ochtmissen ungeändert beschlossen   
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Kleinkaliber Schützenverein Ochtmissen von 1953 eV. möchte im Bereich des Ochtmisser Sportvereines an der Vögelser Straße einen neuen Schießstand mit Vereinsheim bauen. Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass denkbare Lärmbelästigungen nicht mehr im bebauten Bereich des Ortsteils Ochtmissen zu erwarten sind. Weiterhin wird durch den Neubau sichergestellt, dass die Neubauobjekte sowohl in schallschutztechnischer Hinsicht als auch sonstige Technik dem neuesten Stand entsprechen. Die vorgesehene Fläche wird eine Größe von ca. 6.000 m² haben. Einer Baugenehmigung stehen keine rechtlichen Hindernisse entgegen. Aus diesem Grunde möchte der Kleinkaliber Schützenverein Ochtmissen von 1953 eV. an der erforderlichen Fläche ein Erbbaurecht erhalten, so dass für ihn die Absicherung von Zuschüssen und sonstigen Finanzierungshilfen erleichtert wird. Dieses ist sinnvoll, da auch über die Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrages die Stadt Lüneburg, als Erbbaurechtsausgeberin, ein dauerhaftes Mitspracherecht hinsichtlich der Nutzung des Grundstückes hat.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:  200,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 kksv (96 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Stadt Lüneburg beschließt, dass die Stadt Lüneburg dem Kleinkaliber Schützenverein Ochtmissen von 1953 eV. ein Erbbaurecht für die Dauer von 90 Jahren an einem ca. 6.000 m² großen Grundstück, das im beiliegenden Lageplan schraffiert dargestellt ist – Teilfläche des Flurstücks 5, Flur 6, Gemarkung Ochtmissen – gelegen an der Vögelser Straße – bestellt. Bei der Bemessung des Erbbauzinses ist von einem Bodenwert von 50,-- /m² auszugehen, der mit 5% zu verzinsen ist. Auf die Einforderung des Erbbauzinses ist zu verzichten, soweit und so lange die Fläche zu satzungsgemäßen Zwecken des Kleinkaliber Schützenvereins Ochtmissen von 1953 eV. genutzt wird. Die bauliche Gestaltung hat einvernehmlich mit der Stadt Lüneburg zu erfolgen, der Erbbaurechtsvertrag kann erst nach Herstellung des Einvernehmens beurkundet werden.