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Beratungsinhalt: Stadtdirektor
KOCH erläutert
vorab, die sogenannten Ein-Euro-Jobs seien ein Zusatzverdienst für
Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu den sonstigen Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II. Es sei eine besondere Fördermaßnahme für diejenigen
Leistungsempfänger, die derzeit keine Aussicht auf eine reguläre Beschäftigung
hätten, und solle ihnen eine Arbeitsgelegenheit bieten. Die Maßnahme werde aber
lediglich nachrangig zu allen anderen Eingliederungsleistungen des SGB II
eingesetzt. Die Aufgabe, solche Zusatzjobs zu organisieren, auf Tauglichkeit zu
überprüfen und zu vermitteln hätten in Lüneburg im Auftrag der von Landkreis
und Agentur für Arbeit gebildeten „ARGE“ zwei eigens dafür gegründete Träger
übernommen, PROFI und JobSozial. Besonders sollen mit der Maßnahme Arbeitslose
unter 25 Jahren gefördert werden. Die
Stadt sei demnach, anders als früher nach dem Sozialhilferecht, nicht mehr in
die Organisation dieser gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit eingebunden,
sondern nur ein Beschäftigungsgeber neben vielen anderen. Bei
der Stadt Lüneburg seien zum Stichtag 15.11.05 in der Verwaltung insgesamt 29
Personen eingesetzt gewesen, bei den Schulen, städtischen Beteiligungen und
Gesellschaften 57 Personen. Eine Auflistung über die Verteilung auf die
einzelnen Bereiche werde er der Niederschrift beifügen (Anlage 1). Die
Beschäftigung erfolge nach den Bedingungen des von den kommunalen
Spitzenverbänden in Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung und den
Ministerien erstellten Leitfadens „Gestaltung öffentlich geförderter
Beschäftigung im Rahmen der Grundsicherung“. Kriterien seien dabei insbesondere
die Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit der Arbeit, aber auch die Eignung der
eingesetzten Personen für die Tätigkeit. Welche
Qualifikationen die Beschäftigten damit für den Arbeitsmarkt erwerben, sei je
nach Tätigkeit sehr unterschiedlich und stark von den individuell mitgebrachten
Voraussetzungen abhängig. Einige Personen müssten zunächst erst wieder gewisse
soziale Grundfertigkeiten lernen, wie Pünktlichkeit, Durchhaltevermögen,
Einhalten von Regeln usw.. Für viele Langzeitarbeitslose sei die Beschäftigung
aber auch eine Möglichkeit, wieder soziale Kontakte aufzubauen und sich in
geregelte Arbeitsabläufe einzufinden und Aussiedler oder Migranten könnten in
Alltagssituationen ihre Deutschkenntnisse verbessern. Zusammenfassend
könne positiv vermerkt werden, dass ca. 80% der Beschäftigten die gesamte
Einsatzdauer von 6 Monaten durchhalten. Für die Einsatzstellen selbst sei
dieser Zeitraum allerdings meist zu kurz, da sie ständig neue Personen einarbeiten
müssten. Es werde darauf geachtet, dass tatsächlich nur zusätzliche Arbeiten
übernommen werden, für die ansonsten keine Arbeitskraft zur Verfügung stünde.
Auch in den Schulen habe sich der Einsatz von Ein-Euro-Kräften nach
anfänglichen Bedenken als positiv erwiesen. Die ARGE zahle monatlich pro Beschäftigtem
einen Pauschalsatz von rd. 250 € an den jeweiligen Träger, der daraus das
Entgelt für den Beschäftigten, dessen Fahrkosten, Arbeitskleidung und
begleitende Ausgaben sowie das eigene Organisationshonorar bezahle. Für die
Stadt fielen keine wesentlichen Ausgaben an. In der Region seien derzeit noch
etwa 200 Arbeitsplätze für Ein-Euro-Kräfte besetzbar, für die aber zum Teil
noch die Voraussetzungen zu klären seien oder die geeigneten Personen noch nicht
gefunden wurden. Ratsherr
MEIHSIES dankt
Stadtdirektor Koch für die umfangreiche Beantwortung der Anfrage. Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (5) Test1
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