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Auszug - Ein-Euro-Jobs der Stadt Lüneburg (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.09.05, eingegangen am 16.09.05)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 24.11.2005    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1681/05 Ein-Euro-Jobs der Stadt Lüneburg (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.09.05, eingegangen am 16.09.05)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor KOCH erläutert vorab, die sogenannten Ein-Euro-Jobs seien ein Zusatzverdienst für Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu den sonstigen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Es sei eine besondere Fördermaßnahme für diejenigen Leistungsempfänger, die derzeit keine Aussicht auf eine reguläre Beschäftigung hätten, und solle ihnen eine Arbeitsgelegenheit bieten. Die Maßnahme werde aber lediglich nachrangig zu allen anderen Eingliederungsleistungen des SGB II eingesetzt. Die Aufgabe, solche Zusatzjobs zu organisieren, auf Tauglichkeit zu überprüfen und zu vermitteln hätten in Lüneburg im Auftrag der von Landkreis und Agentur für Arbeit gebildeten „ARGE“ zwei eigens dafür gegründete Träger übernommen, PROFI und JobSozial. Besonders sollen mit der Maßnahme Arbeitslose unter 25 Jahren gefördert werden.

Die Stadt sei demnach, anders als früher nach dem Sozialhilferecht, nicht mehr in die Organisation dieser gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit eingebunden, sondern nur ein Beschäftigungsgeber neben vielen anderen.

Bei der Stadt Lüneburg seien zum Stichtag 15.11.05 in der Verwaltung insgesamt 29 Personen eingesetzt gewesen, bei den Schulen, städtischen Beteiligungen und Gesellschaften 57 Personen. Eine Auflistung über die Verteilung auf die einzelnen Bereiche werde er der Niederschrift beifügen (Anlage 1). Die Beschäftigung erfolge nach den Bedingungen des von den kommunalen Spitzenverbänden in Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung und den Ministerien erstellten Leitfadens „Gestaltung öffentlich geförderter Beschäftigung im Rahmen der Grundsicherung“. Kriterien seien dabei insbesondere die Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit der Arbeit, aber auch die Eignung der eingesetzten Personen für die Tätigkeit.

Welche Qualifikationen die Beschäftigten damit für den Arbeitsmarkt erwerben, sei je nach Tätigkeit sehr unterschiedlich und stark von den individuell mitgebrachten Voraussetzungen abhängig. Einige Personen müssten zunächst erst wieder gewisse soziale Grundfertigkeiten lernen, wie Pünktlichkeit, Durchhaltevermögen, Einhalten von Regeln usw.. Für viele Langzeitarbeitslose sei die Beschäftigung aber auch eine Möglichkeit, wieder soziale Kontakte aufzubauen und sich in geregelte Arbeitsabläufe einzufinden und Aussiedler oder Migranten könnten in Alltagssituationen ihre Deutschkenntnisse verbessern.

Zusammenfassend könne positiv vermerkt werden, dass ca. 80% der Beschäftigten die gesamte Einsatzdauer von 6 Monaten durchhalten. Für die Einsatzstellen selbst sei dieser Zeitraum allerdings meist zu kurz, da sie ständig neue Personen einarbeiten müssten. Es werde darauf geachtet, dass tatsächlich nur zusätzliche Arbeiten übernommen werden, für die ansonsten keine Arbeitskraft zur Verfügung stünde. Auch in den Schulen habe sich der Einsatz von Ein-Euro-Kräften nach anfänglichen Bedenken als positiv erwiesen. Die ARGE zahle monatlich pro Beschäftigtem einen Pauschalsatz von rd. 250 € an den jeweiligen Träger, der daraus das Entgelt für den Beschäftigten, dessen Fahrkosten, Arbeitskleidung und begleitende Ausgaben sowie das eigene Organisationshonorar bezahle. Für die Stadt fielen keine wesentlichen Ausgaben an. In der Region seien derzeit noch etwa 200 Arbeitsplätze für Ein-Euro-Kräfte besetzbar, für die aber zum Teil noch die Voraussetzungen zu klären seien oder die geeigneten Personen noch nicht gefunden wurden.

 

Ratsherr MEIHSIES dankt Stadtdirektor Koch für die umfangreiche Beantwortung der Anfrage.

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1 (31 KB) PDF-Dokument (6 KB)