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Vorlage - VO/1713/05  

 
 
Betreff: 6. Verordnung zur Änderung der Taxenverordnung der Stadt Lüneburg
Erhöhung der Beförderungsentgelte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Bussler, Sascha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. hat nach Abstimmung mit den örtlichen Taxenbetrieben am 02.09.2005 einen Antrag auf Anhebung der Beförderungsentgelte gestellt. Ein Schreibfehler im Antrag wurde am 05.09.2005 berichtigt. Nach den Vorstellungen des Gesamtverbandes sollte

 

 

-          der Bereitstellungspreis für jede Fahrt von 2,00 € auf 2,20 € angehoben werden. In diesem Preis ist eine Fahrleistung von 66,67 m oder eine Wartezeit von 20,7 Sekunden enthalten.

 

-          das Entgelt für jede weitere angefangene Fahrleistung von je 66,67 m besetzt gefahrene Wegstrecke bis 4.000 m auf 0,10 € festgesetzt werden. Bisher wurden bis 4.000 m für eine Fahrleistung von 71,43 m 0,10 € berechnet.

 

-          das Entgelt für jede weitere angefangene Fahrleistung von je 76,92 m besetzt gefahrene Wegstrecke ab 4.000 m auf 0,10 € festgesetzt werden. Bisher wurden ab 4.000 m für eine Fahrleistung von 83,33 m 0,10 € berechnet.

 

 

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2005 über den Antrag beraten und die Verwaltung beauftragt, das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren einzuleiten und einen entsprechenden Entwurf der Änderungsverordnung zur weiteren Behandlung im Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung im Rat vorzubereiten.

 

Die Taxenverordnung wurde bereits zum 01.04.2005 des laufenden Jahres geändert. Als Begründung für den erneuten Antrag führt der Gesamtverband an, dass aufgrund der stark angestiegenen Benzinkosten die durch die Beförderung entstehenden Kosten nicht aufgefangen werden können. Diese Begründung scheint nachvollziehbar. Aus Statistiken (www.benzinpreis.de) ergibt sich, dass der Liter Normalbenzin im April 2005 an den Tankstellen in Deutschland mit durchschnittlich 1,164 € berechnet wurde. Derzeit sind für den Liter trotz des leichten Rückganges immer noch durchschnittlich 1,271 € zu zahlen. Der Liter Diesel kostete im April 2005 1,041 €, z.Zt. sind durchschnittlich 1,126 € zu zahlen. In Lüneburg sind für Normalbenzin z.Zt. ca. 1,279 €, für Diesel 1,119 € zu zahlen(Alles Stand vom 20.10.2005). Des weiteren führt der Gesamtverband Kostenerhöhungen im Fahrzeugbereich an. Hier sind insbesondere die gestiegenen Instandhaltungskosten erfasst.

 

Die IHK wurde im Rahmen einer Anhörung beteiligt. Sie stimmt der beantragten Tariferhöhung zu, weil die Änderung im April 2005 moderat ausgefallen ist und die Kraftstoffkosten innerhalb des letzten Jahres für Diesel um ca. 17,7 % gestiegen sind. Die Direktion des Messe- und Eichwesens Niedersachsen wurde dahingehend beteiligt, ob die vorgesehene Änderung auch eichtechnisch möglich ist. Der Tarif ist eichfähig.

 

Der Gesamtverkehrsverband hat bereits bei der letzten Änderung der Taxenverordnung darauf hingewiesen, die Anpassung der Tarife künftig in deutlich kürzeren Abständen vornehmen zu wollen. Vor dem 01.04.2005 wurde die Taxenverordnung vier Jahre lang nicht geändert.

 

In anderen Kommunen, wie z.B. im Landkreis Harburg, in welchen die Taxenverordnung seit fünf Jahren nicht geändert wurde, ist lt. der Anlage ersichtlich, dass hier schon seit mehreren Jahren ein Tarif besteht, der über dem in Lüneburg liegt. Somit war eine Änderung auch nicht erforderlich. Eine Ausnahme davon ist die Stadt Wolfsburg. Dort besteht seit Jahren ein recht günstiger Tarif. Nach Auskunft der Stadt Wolfsburg hat der dortige Gesamtverband inzwischen ebenfalls eine Erhöhung der Tarife beantragt, so dass auch hier von einer Anpassung auszugehen ist.

 

Ein Tarifvergleich mit weiteren Städten und Landkreisen, die Stellungnahme der IHK, eine Gegenüberstellung zu den bisherigen Kosten und der Entwurf der 6. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) sind als Anlage beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

  1. Antrag des Gesamtverbandes vom 2. 9. 2005
  2. Berichtigter Antrag des Gesamtverbandes vom 05.09.2005
  3. Gegenüberstellung der bisherigen und zukünftigen Kilometerkosten
  4. Vergleiche zu anderen Kommunen
  5. Stellungnahme der IHK
  6. Entwurf der 6. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 GVN Antrag 02.09 (33 KB)      
Anlage 5 2 GVN Antrag 05.09 (32 KB)      
Anlage 1 3 PDF-Taxentarife 2005 vgl. alt-neu Lbg (13 KB)      
Anlage 2 4 PDF-Taxentarife 2005 Vergleich andere Kommunen (21 KB)      
Anlage 3 5 IHK Stellungnahme (28 KB)      
Anlage 6 6 PDF-Taxen 6.AeVO(1) (19 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte 6. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) wird beschlossen.