Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Gesamtverband
Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. hat nach Abstimmung mit den örtlichen
Taxenbetrieben am 02.09.2005 einen Antrag auf Anhebung der Beförderungsentgelte
gestellt. Ein Schreibfehler im Antrag wurde am 05.09.2005 berichtigt. Nach den
Vorstellungen des Gesamtverbandes sollte -
der
Bereitstellungspreis für jede Fahrt von 2,00 € auf 2,20 € angehoben werden. In
diesem Preis ist eine Fahrleistung von 66,67 m oder eine Wartezeit von 20,7
Sekunden enthalten. -
das Entgelt für jede
weitere angefangene Fahrleistung von je 66,67 m besetzt gefahrene Wegstrecke
bis 4.000 m auf 0,10 € festgesetzt werden. Bisher wurden bis 4.000 m für eine
Fahrleistung von 71,43 m 0,10 € berechnet. -
das Entgelt für jede
weitere angefangene Fahrleistung von je 76,92 m besetzt gefahrene Wegstrecke ab
4.000 m auf 0,10 € festgesetzt werden. Bisher wurden ab 4.000 m für eine
Fahrleistung von 83,33 m 0,10 € berechnet. Der Verkehrsausschuss hat in
seiner Sitzung am 28.09.2005 über den Antrag beraten und die Verwaltung
beauftragt, das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren einzuleiten und einen
entsprechenden Entwurf der Änderungsverordnung zur weiteren Behandlung im
Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung im Rat vorzubereiten. Die Taxenverordnung wurde
bereits zum 01.04.2005 des laufenden Jahres geändert. Als Begründung für den
erneuten Antrag führt der Gesamtverband an, dass aufgrund der stark
angestiegenen Benzinkosten die durch die Beförderung entstehenden Kosten nicht
aufgefangen werden können. Diese Begründung scheint nachvollziehbar. Aus
Statistiken (www.benzinpreis.de)
ergibt sich, dass der Liter Normalbenzin im April 2005 an den Tankstellen in
Deutschland mit durchschnittlich 1,164 € berechnet wurde. Derzeit sind für den
Liter trotz des leichten Rückganges immer noch durchschnittlich 1,271 € zu
zahlen. Der Liter Diesel kostete im April 2005 1,041 €, z.Zt. sind
durchschnittlich 1,126 € zu zahlen. In Lüneburg sind für Normalbenzin z.Zt. ca.
1,279 €, für Diesel 1,119 € zu zahlen(Alles Stand vom 20.10.2005). Des weiteren
führt der Gesamtverband Kostenerhöhungen im Fahrzeugbereich an. Hier sind
insbesondere die gestiegenen Instandhaltungskosten erfasst. Die IHK wurde im Rahmen
einer Anhörung beteiligt. Sie stimmt der beantragten Tariferhöhung zu, weil die
Änderung im April 2005 moderat ausgefallen ist und die Kraftstoffkosten
innerhalb des letzten Jahres für Diesel um ca. 17,7 % gestiegen sind. Die
Direktion des Messe- und Eichwesens Niedersachsen wurde dahingehend beteiligt,
ob die vorgesehene Änderung auch eichtechnisch möglich ist. Der Tarif ist
eichfähig. Der Gesamtverkehrsverband
hat bereits bei der letzten Änderung der Taxenverordnung darauf hingewiesen,
die Anpassung der Tarife künftig in deutlich kürzeren Abständen vornehmen zu
wollen. Vor dem 01.04.2005 wurde die Taxenverordnung vier Jahre lang nicht
geändert. In anderen Kommunen, wie
z.B. im Landkreis Harburg, in welchen die Taxenverordnung seit fünf Jahren
nicht geändert wurde, ist lt. der Anlage ersichtlich, dass hier schon seit
mehreren Jahren ein Tarif besteht, der über dem in Lüneburg liegt. Somit war
eine Änderung auch nicht erforderlich. Eine Ausnahme davon ist die Stadt
Wolfsburg. Dort besteht seit Jahren ein recht günstiger Tarif. Nach Auskunft
der Stadt Wolfsburg hat der dortige Gesamtverband inzwischen ebenfalls eine
Erhöhung der Tarife beantragt, so dass auch hier von einer Anpassung auszugehen
ist. Ein Tarifvergleich mit
weiteren Städten und Landkreisen, die Stellungnahme der IHK, eine
Gegenüberstellung zu den bisherigen Kosten und der Entwurf der 6. Änderungsverordnung
zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs
(Taxenverordnung) sind als Anlage
beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die
als Anlage beigefügte 6. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg
zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) wird beschlossen. |
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